Sitzung: 28.05.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: WP 16-21/0378
RM Riepe fragt nach, warum die Stichstraßen nicht
entfallen sollen, da dann auch die Zustimmung des Ortsrates Schleptrup zu
diesem Bebauungsplan gegeben würde. RM Brinkhus erklärt, dass die
Stichstraßen eine Option für eine mögliche spätere Bebauung darstellen. Ohne
diese wäre eine Erweiterung des Baugebietes nach Süden nicht mehr möglich. LSBD
Greife erklärt dazu, dass die Stichstraßen erst zu einem späteren Zeitpunkt
ausgebaut würden. RM Brinkhus möchte wissen, wie die
Erschließungsgebühren umgelegt werden. Darauf antwortet LSBD Greife,
dass an der Straße keine Veränderung vorgenommen würde. Die Wendeanlage sei
nicht umlagefähig und erst, wenn die Stichstraßen umgesetzt würden, würden
hierfür Kosten für die Anlieger entstehen. Er erläutert weiter, dass die
Verwaltung der Meinung sei, ein einseitiger Fußweg sei hier ausreichend. RM
Brinkhus hält die Erweiterung der Bebauung für die Gartenstadt für
sinnvoll, da die Nachfrage nach Grundstücken weiterhin sehr hoch sei. Außerdem
sei eine Erweiterung in der Gartenstadt schon deshalb sinnvoll, da die Infrastruktur
gut ausgebaut wäre.
RM Neils stellt nochmals fest, dass für die
Anlieger zum jetzigen Zeitpunkt keine
Kosten entstehen.
RM Brinkhus weist darauf hin, dass der Stadtwald
erhalten bleiben soll, da er zusammen mit dem Bach der dort hindurchführt ein
kleines Naherholungsgebiet darstellt. Herr Görtemöller äußert sich
skeptisch, ob die Sperrung der Varusstraße in östl. Richtung und Umnutzung
der Varusstraße als Fuß- und Radweg so
funktionieren wird. Eine Mehrbelastung des Lutterdamms wäre dann die Folge. Vors.
Bergander weist darauf hin, dass zur Zeit das offizielle
Beteiligungsverfahren läuft, bei dem sich besonders die Anlieger mit diesen
Hinweisen am Verfahren beteiligen sollten.
Vors.
Bergander lässt über die Vorlage
abstimmen.
Dafür: 6 Stimmen
Dagegen: 0 Stimmen
Enthaltungen: 1 Stimme