Beschlussvorschlag:

1. Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und – soweit abwägungsbeachtlich – in den beigefügten Anlagen aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung / Beschluss-Empfehlung“ beschieden. Die in den Anlagen aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses. 

2. Der Bebauungsplan Nr. 144 „ Südöstlich der Westerkappelner Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften wird gemäß § 10 BauGB in der vorliegenden Fassung als Satzung und zusammen mit der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht beschlossen. 

 

RM Bergander trägt zur o.g. Beschlussvorlage vor und erläutert in diesem Zusammenhang ausführlich das gesamte Bebauungsplanverfahren.

RM Rohe bestätigt, dass das gesamte Verfahren ein komplizierter und langer Weg war. Seine Fraktion wird sich zu dieser Vorlage enthalten, da man der Meinung ist, das es vielleicht eine andere Lösung gegeben hätte.

RM Quebbemann möchte wissen, ob bei den ehemaligen Czekalski-Flächen auch im Erdgeschoß oder nur im ersten Stock Wohnbebauung geschafft werden soll. Es kann nicht sein, dass immer von Erschaffung günstigen Wohnraumes gesprochen, aber dann nicht umgesetzt wird.

RM Neils erklärt, dass vordergründig rechtssicher gearbeitet und eine vernünftige Regelung getroffen werden muss. Und dieses ist hier, wenn auch nach langer Zeit, erfolgt. Hinsichtlich der Wohnbebauung im Erdgeschoß ist zu sagen, dass dieses möglich ist, wenn die gewerbliche Nutzung z.B. in Anbauten oder anderer Weise erfolgt.

Nach längerer Diskussion bzgl. Abstimmungsverhalten bei vermutetem eigenem Interesse erklärt ESTR Willems, dass es jedem Ratsmitglied selbst überlassen ist zu entscheiden, ob er bei Abstimmungen über Rechtsnormen, was ein Bebauungsplan letztendlich darstellt, in dessen Bereich man selbst wohnt, mitwirkt.

RV Brinkhus lässt über den o.g. Beschlussvorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:                 20 Stimmen dafür

                                                                10 Stimmen dagegen

                                                                  6 Enthaltungen