LSBD Greife stellt die Vorlage WP 16-21/0180 zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 144 vor. Er empfiehlt ein verkürztes Verfahren und eine Abgabe von Stellungnahmen nur zum geänderten Teilen.

 

RM Quebbemann bemängelt, dass auf dem Grundstück im südlichen Teil der überbaubare Bereich zurückgenommen wurde und die Stichstraße weggefallen ist. Mit dem Wegzug des Eisenhändlers könnte nun eine städtebauliche Optimierung stattfinden. Er plädiert für eine kleinteilige Parzellierung der Grundstücke durch eine Stichstraße kombiniert mit Wohnbebauung und allenfalls kleines, nicht-störendes Gewerbe. Er spricht sich gegen die vertikale Nutzungsgliederung aufgrund der Lärmimmissionen aus und zitiert dazu die Stellungnahme des Landkreises. Es wird eine Verhinderung der Wohnbebauung vorangetrieben, obwohl günstiger Wohnraum benötig wird.

 

LSBD Greife antwortet, dass der angesprochene nicht-überbaubare Bereich entsteht, da es an dieser Stelle keine öffentliche Erschließungsstraße gibt. Die Stichstraße ist weggefallen, weil der neue Eigentümer des Grundstückes eine klare Nutzungsvorstellung geäußert hat und eine Halle bauen möchte. In der Stellungnahme des Landkreises wird verkannt, dass sich ohne diese vertikale Gliederung faktisch ein allgemeines Wohngebiet entwickeln würde. Dieses ist aus städtebaulicher Sicht und gerade mit Blick auf die einwirkenden Immissionen nicht möglich und auch nicht zulässig. Die Ausweisung von Mischgebieten ist generell schwierig.

 

ORM Klawitter denkt, dass die überarbeitete Planung insgesamt besser für die Anwohner des Fasanenweges ist, da durch die neue gewerbliche Nutzung wesentlich weniger Lärm verursacht wird.

 

RM Neils erläutert, dass eine kleinteilige Parzellierung nicht dem Wunsch des neuen Eigentümers entspricht und dem ein stückweit Rechnung getragen werden sollte, da man über den Verkauf des Grundstückes froh sein kann. Wichtig ist es, dass bei der Planung Rechtssicherheit herrscht und aus Gründen des Lärms keine reine Wohnbebauung entsteht, da gesundheitliche Schäden zu befürchten sind.

 

ORM Cremer erklärt, dass Bündnis 90/Die Grünen den Plan mittragen, auch wenn der Plan nicht zu hundert Prozent gefällt. Eine komplette Ausweisung als Mischgebiet und flexible Festsetzungen für eine größtmögliche Nachverdichtung wird bevorzugt. 

 

ORM Droste möchte wissen, wie die Zuordnung der Einfahrten für die neue Bebauung ist. Ein Anwohner hat Sorgen, dass zu viel Betrieb auf der Straße ist, aber kein Befestigungsmaterial vorhanden ist.

LSBD Greife gibt an, dass die Erschließung über den Fasanenweg erfolgen soll. Für den Ausbau ist eine Baustraße erforderlich. Wenn in Kürze über die Prioritätenliste für 2018 gesprochen wird, kann besprochen werden, wann der Ausbau erfolgen soll.  

 

RM Quebbemann bemängelt, dass eine Nachverdichtung und die Schaffung von Wohnraum generell gewollt sind, aber bei einer konkreten Angebotsplanung wie an dieser Stelle dieses abgelehnt wird. Der Betrieb ist auf diesen Standort nicht angewiesen. Die beste städtebauliche Lösung ist daher Wohnen zuzulassen.

 

LSBD Greife betont, dass die Stadt bei der Ausweisung von Wohnbauflächen auch eine Verantwortung hat, damit die Anwohner nicht zu hohen Immissionen ausgesetzt sind. Diese Fläche bietet sich aufgrund der Immissionen für ein reines Wohnen nicht an. LSBD Greife stellt den Umgang mit dem neuen Eigentümer in Frage, da Bürgerinteressen ansonsten immer wichtig sind. Es gab Gespräche, in denen dem Eigentümer die Rahmenbedingungen für eine Bebauung erläutert wurden und seine Nutzungsvorstellungen waren kompatibel mit den Zielen der Verwaltung.

 

OBM Kaden merkt an, dass alle Eigentümerwünsche zumindest angehört werden müssen und sich mit der Ansiedlung des neuen Betriebes die Lage im Gebiet deutlich entspannt hat. Wohnbebauung soll grundsätzlich in Achmer ermöglicht werden, allerdings in einem zulässigen rechtlichen Rahmen. Die Politik hat die Verantwortung, die Bürger davor zu schützen, zu bauen wo es nicht sinnvoll ist.

 

RM Quebbemann beklagt, dass die Planung nach den Wünschen des neuen Eigentümers geändert wurde und das städtebauliche Konzept aufgrund des Grundeigentumswechsels hinfällig wurde.

 

RM Quebbemann beantragt, die Abstimmung auf das Grundstück mit dem großzügigen nicht-überbaubaren Bereich und das Zurücknehmen der Stichstraße zu begrenzen.

 

OBM Kaden lässt über den Antrag von RM Quebbemann abstimmen.

Abstimmungsergebnis:           4 Ja-Stimmen

                                                8 Nein-Stimmen

                                                0 Enthaltung

 

Der Änderungswunsch wurde abgelehnt und es wird über die vorliegende Vorlage abgestimmt.

 

OBM Kaden lässt über die Vorlage WP16-21/0180 abstimmen.

Abstimmungsergebnis:           8 Ja-Stimmen

                                                4 Nein-Stimmen

                                                0 Enthaltungen

 

Vors. Bergander lässt über die Vorlage WP16-21/0180 abstimmen.

Abstimmungsergebnis:           6 Ja-Stimmen

                                                1 Nein-Stimmen

                                                4 Enthaltungen