Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und – soweit abwägungsbeachtlich – in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung / Beschluss-Empfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

2.    Der Bebauungsplan Nr. 131 „Innenstadt I – 3. Änderung“, mit örtlichen Bauvorschriften, wird gemäß § 10 BauGB in der vorliegenden Fassung als Satzung und zusammen mit der beigefügten Begründung beschlossen.

 

 


Herr Tangemann erläutert die Vorlage. RM Sieksmeyer möchte wissen, ob die Anregung aus einer früheren Sitzung hinsichtlich der Aufnahme der ursprünglichen Fassadengestaltung des ehemaligen Rathauses Berücksichtigung findet bei der Umsetzung des Bauvorhabens vom Investor. Herr Tangemann antwortet hierauf, dass dies nicht Auflage des Bebauungsplanes bzw. des Gestaltungsplanes ist und mit erheblichen Mehrkosten verbunden wäre. Aus diesem Grunde wird die Anregung vom Architekten nicht umgesetzt. Lt. RM Schulze steht viel mehr die Aufwertung dieses Areals im Vordergrund. Die Anregung des Landkreises hinsichtlich einer möglichst transparenten Ausführung der Verbindungsbrücke zwischen altem und neuem Gebäude sollte auf jeden Fall in der Umsetzung aufgenommen werden. LSBD Greife bestätigt, dass dies der Entwurf bereits vorsah und in der Abwägung entsprechend aufgenommen wurde und somit einen Bestandsteil des Satzungsbeschlusses über die Bebauungsplanänderung darstellt.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.