Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Entwurf zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes – Ortsteil Hesepe und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

2.    Der Entwurf zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes – Ortsteil Hesepe und der  Entwurf der Begründung werden gemäß § 3, Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

3.    Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1, Abs. 6, Nr. 7 und § 1 a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.

4.    Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.

5.    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, werden gemäß § 4, Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3, Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

 

 

 


Der Ortsrat Hesepe beschließt entsprechend des Beschlussvorschlags der Vorlage 847.