Beschlussvorschlag:
1.
Der Entwurf zur 32. Änderung des
Flächennutzungsplanes – Ortsteil Hesepe und der Entwurf der Begründung werden
in der vorliegenden Fassung beschlossen.
2.
Der Entwurf zur 32. Änderung des
Flächennutzungsplanes – Ortsteil Hesepe und der
Entwurf der Begründung werden gemäß § 3, Abs. 2 BauGB öffentlich
ausgelegt.
3.
Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1,
Abs. 6, Nr. 7 und § 1 a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die
voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem
Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.
4.
Der Umweltbericht ist Bestandteil der
Begründung.
5. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, werden gemäß § 4, Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3, Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.
Der Ortsrat Hesepe beschließt entsprechend des
Beschlussvorschlags der Vorlage 847.