LSBD Greife trägt den aktuellen Stand des Bebauungsplanes Nr. 144 vor. Herr Ramm trägt die schalltechnische Beurteilung vor.

 

RM Quebbemann bemängelt, dass das Verfahren sehr viel Zeit in Anspruch genommen hat. Er deutet die komplizierte Gemengelage an und erklärt, dass sich die Ortsrats- und Stadtratsfraktion sehr intensiv mit dieser Thematik befasst hat. Hierzu möchte er folgende Änderungsanträge und Detailveränderungen stellen, wobei zunächst zwei Kernaussagen zu nennen sind:  

 

-       Der bestehende Gewerbebetrieb soll reinen Bestandsschutz genießen. Weitere Belastungen sollen ausgeschlossen werden und eine weitere Ansiedelung von Gewerbebetrieben soll an diesem Standort verhindert werden.

-       Es wird gefordert, dass es möglichst wenige gestalterische  Einschränkungen hinsichtlich der Wohnbebauung geben soll.

 

Zwingende Änderungsanträge:

 

1.    Die westliche Baugrenze der GEe 1 Fläche soll auf die Flucht der Firmenhalle zurückgesetzt werden.

  1. Die zulässige Hallenhöhe in den Bereiche GEe 1 und GEe 3 ist derzeit im Entwurf auf 12 m festgesetzt, dies soll sich jedoch am Bestand orientieren und auf 10 m reduziert werden.
  2. Die Firsthöhe der WA- und MI- Flächen soll auf 10,00 m festgesetzt werden (entsprechend der Festsetzungen in anderen Baugebieten).
  3. Bei den textlichen Festsetzungen sollen für die WA-Fläche Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe heraus genommen werden, um die vorhandene Wohnbebauung abzusichern.
  4. Hinsichtlich der MI-Fläche sollen bei den textlichen Festsetzungen sonstige Gewerbebetriebe herausgenommen werden. Die textliche Begründung muss dahingehend auch geändert werden.
  5. Der Abstand der Wohnbebauung entlang der L77 soll verkleinert werden und näher an die Straße heranrücken.  
  6. Im Gewerbegebiet sollten nicht nur Vergnügungsstätten und Diskotheken ausgeschlossen werden, sondern vereinfacht gesagt alle Nutzungsarten die nicht umschreiben was zum derzeitigen Zeitpunkt vorhanden ist, um eine Neuansiedelung von Gewerbe (bei einem Wegfall des jetzigen Gewerbes) zu verhindern.
  7. In der Begrünung soll aufgenommen werden, dass es „derzeit“ zu keiner Auslagerung seitens des Gewerbebetriebes gekommen ist. Zugleich sollte in geeigneter Weise deutlich gemacht werden, dass dieses langfristig weiter angestrebt wird. Da dieses derzeit nicht der Fall ist, ist auf Seite 21 der Begründung ebenfalls das Wort „derzeit“ (vor „ausgeschlossen“) aufzunehmen.
  8. Die Festsetzungen zu der Anordnung von Außenwohnbereichen soll aufgehoben werden.
  9. Auf Seite 3 der Begründung zum Bebauungsplan soll die Formulierung „ […] innerhalb der Stadt […]“ (S. 3 letzter Absatz) durch die Formulierung „da kein politisch mehrheitsfähiger Entwurf vorgelegt wurde“ ersetzt werden.
  10. Auf Seite 4 (erster Absatz) soll die Formulierung „[…], hat die Bauverwaltung vorgeschlagen, […]“ durch die Formulierung „hat die Politik vorgeschlagen“ ersetzt werden.
  11. Auf Seite 5 (zweiter Absatz) soll die Formulierung „[…] nicht sinnvoll […]“ gestrichen werden.
  12. Auf Seite 14 (dritter Absatz) soll die Formulierung in „Eine Verlagerung […] kommt hier derzeit, unter anderem aufgrund von gesellschaftsrechtliche Problematiken, nicht in Frage […]“ geändert werden.
  13. Auf Seite 16 (erster Satz) soll „weitgehend“ durch „ausschließlich“ geändert werden.
  14. Auf Seite 17 (Gewerbegebiet eingeschränkt) soll folgendes hinzugefügt werden. „Im eingeschränkten Gewerbegebiet sind wesentlich störende Gewerbebetriebe und andere Anlagen im Sinne von § 6 BauNVO unzulässig.“ Hinzugefügt werden müsste hier noch „mit Ausnahme von …“ und dann die Beschreibung des heutigen Gewerbebetriebes einfügen.
  15. In den textlichen Festsetzungen unter § 3 c, soll als Kompromiss, der Teilbereich 5 teilweise mit aufgenommen werden, aber der Teilbereich 4 nicht.
  16. Differenzierung der Einschränkung unter § 3 b

 

RM Quebbemann fragt inwiefern sichergestellt ist, dass es bei jeglicher Änderung dazu kommt, dass der Bereich an der Hofesfläche der Firma Czekalski & Ogoniak aufgrund der massiven Staubbelastung versiegelt wird. Er fragt außerdem wie sichergestellt wird, dass die Halle der Firma geschlossen wird, falls sich in dem Bereich etwas ändert. OBM Kaden gibt zu bedenken, dass es bei der Vielzahl an Änderungsanträgen sehr schön gewesen wäre, diese in schriftlicher Form vorliegen zuhaben.

 

Herr Cremer fragt, ob die Baugrenze an den Grundstücken 55/40 und 55/41 nicht verschoben werden kann, um eine tiefere Bebauung zu ermöglichen. Herr Ramm antwortet, dass es rein schalltechnisch gesehen möglich wäre sich an der 58 dB(A) Linie zu orientieren, dies jedoch aus städtebaulicher Sicht fraglich ist. Gerechter wäre es, die jetzige Bauflucht beizubehalten.

Herr Cremer stellt den Antrag, die vorhandene Baugrenze entlang der 58 dB(A) Linie zu verlegen.  

 

LSBD Greife gibt den Hinweis, dass es auch bei 58 dB(A) eine Überschreitung gibt. Dipl.-Ing. Tangemann gibt zu bedenken, dass es aus städtebaulichen Gesichtspunkten wichtig ist, die Menschen vor dem Lärm zu schützen und eine Auflösung der Bauflucht nicht sinnvoll ist. Herr Ramm erklärt, dass man sich eine Unterschreitung der 58 dB(A) Linie unbedingt zum Ziel machen sollte.

 

Herr Neils merkt an, dass die Änderungsanträge von Herrn Quebbemann zu umfangreich sind, um ohne eine schriftliche Vorlage dieser Anträge darüber abstimmen zu können. Er stellt den Antrag, die Entscheidung über die Änderungsanträge zu vertagen. RM Quebbemann schlägt vor über die Änderungsanträge abzustimmen, damit die Verwaltung die Änderungen einarbeiten kann. In der Sonderausschusssitzung am 09.12.15 und in der Verwaltungsausschusssitzung am 10.12.15 soll die Auslegung dann endgültig beschlossen werden. Herr Neils erklärt, dass es seitens der SPD ohne eine schriftliche Vorlage der Änderungsanträge zu keiner Zustimmung kommen wird. LSBD Greife merkt an, dass sich die Verwaltung auch nicht dazu in der Lage sieht alle Änderungsanträge einzuarbeiten, da die Änderungen zum Teil rechtlich nicht umsetzbar sind. Die betroffene Firma lässt sich in dieser Angelegenheit anwaltlich vertreten, was eine rechtlich sichere Umsetzung des Bebauungsplanes zwingend erforderlich macht. OBM Kaden verweist ebenfalls auf die Wichtigkeit der rechtssicheren Umsetzung des Bebauungsplanes, um den Wünschen der Anlieger gerecht zu werden und fordert ebenfalls, dass die Anträge in schriftlicher Form eingereicht werden. RM Quebbemann erklärt sich mit einer Vertagung der Abstimmung über die Änderungsanträge bis zum 09.12.15 einverstanden. Er verweist jedoch auf die Geschäftsordnung und weigert sich, die Anträge schriftlich einzureichen.

 

RM Rothert stellt den Antrag auf Sitzungsunterbrechung. OBM Kaden unterbricht die Sitzung um 20:30 Uhr bis um 20:45 Uhr. 

 

RM Quebbemann macht den Vorschlag am 09.12.15 über die Änderungen abzustimmen, damit die SPD genügend Zeit hat, um über die einzelnen Punkte zu beraten. Er erklärt, dass es die Aufgabe der Verwaltung sei die Änderungsanträge auszuformulieren und rechtzeitig an die Fraktionsvorsitzenden zu senden. Herr Neils findet es gut, dass die Verwaltung so freundlich ist und die Änderungen noch einmal auflistet, fordert jedoch zusätzlich eine rechtliche Beurteilung. Falls die schriftliche Form nicht bis zum 10.12.15 vorliegen sollte, wäre auch eine Sonderverwaltungsausschusssitzung denkbar. LSBD Greife erklärt, dass vorab der Text der Anträge abgestimmt werden muss. Er schlägt vor, dass man sich anschließend mit Herrn Ramm und Herrn Eversmann gemeinsam zusammensetzt, um die einzelnen Änderungspunkte zu diskutieren.

 

OBM Kaden stellt klar, dass es bei der Angelegenheit nicht um eine Verhinderung des Bebauungsplanes geht, sondern die Entscheidung lediglich vertagt werden soll, um einen rechtssicheren Bebauungsplan aufstellen zu können. 

 

Die Abstimmung wird von dem Vorsitzenden Schulze vertagt.