Sitzung: 26.11.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: zurückgestellt
Vorlage: WP 11-16/853
LSBD Greife trägt den aktuellen Stand des Bebauungsplanes Nr. 144
vor. Herr Ramm trägt die schalltechnische Beurteilung vor.
RM Quebbemann bemängelt, dass das Verfahren sehr viel Zeit in
Anspruch genommen hat. Er deutet die komplizierte Gemengelage an und erklärt,
dass sich die Ortsrats- und Stadtratsfraktion sehr intensiv mit dieser Thematik
befasst hat. Hierzu möchte er folgende Änderungsanträge und Detailveränderungen
stellen, wobei zunächst zwei Kernaussagen zu nennen sind:
-
Der bestehende
Gewerbebetrieb soll reinen Bestandsschutz genießen. Weitere Belastungen sollen
ausgeschlossen werden und eine weitere Ansiedelung von Gewerbebetrieben soll an
diesem Standort verhindert werden.
-
Es wird
gefordert, dass es möglichst wenige gestalterische Einschränkungen hinsichtlich der Wohnbebauung
geben soll.
Zwingende Änderungsanträge:
1.
Die
westliche Baugrenze der GEe 1 Fläche soll auf die Flucht der Firmenhalle
zurückgesetzt werden.
- Die zulässige Hallenhöhe in den Bereiche GEe 1 und GEe
3 ist derzeit im Entwurf auf 12 m
festgesetzt, dies soll sich jedoch am Bestand orientieren und auf 10 m
reduziert werden.
- Die Firsthöhe der WA- und MI- Flächen soll auf
10,00 m festgesetzt werden (entsprechend der Festsetzungen in anderen
Baugebieten).
- Bei den textlichen Festsetzungen sollen für die WA-Fläche Betriebe
des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe
heraus genommen werden, um die vorhandene Wohnbebauung abzusichern.
- Hinsichtlich der MI-Fläche sollen bei den textlichen Festsetzungen
sonstige Gewerbebetriebe herausgenommen werden. Die textliche Begründung
muss dahingehend auch geändert werden.
- Der Abstand der Wohnbebauung entlang der L77 soll verkleinert
werden und näher an die Straße heranrücken.
- Im Gewerbegebiet sollten nicht nur Vergnügungsstätten und
Diskotheken ausgeschlossen werden, sondern
vereinfacht gesagt alle Nutzungsarten die nicht umschreiben was zum
derzeitigen Zeitpunkt vorhanden ist, um eine Neuansiedelung von
Gewerbe (bei einem Wegfall des jetzigen Gewerbes) zu verhindern.
- In der Begrünung soll
aufgenommen werden, dass es „derzeit“ zu keiner Auslagerung seitens des Gewerbebetriebes gekommen ist.
Zugleich sollte in geeigneter Weise deutlich gemacht werden, dass dieses
langfristig weiter angestrebt wird. Da dieses derzeit nicht der Fall ist,
ist auf Seite 21 der Begründung ebenfalls das Wort „derzeit“ (vor
„ausgeschlossen“) aufzunehmen.
- Die Festsetzungen zu der Anordnung von
Außenwohnbereichen soll aufgehoben werden.
- Auf Seite 3 der Begründung zum Bebauungsplan soll die Formulierung
„ […] innerhalb der Stadt […]“ (S. 3 letzter Absatz) durch die
Formulierung „da kein politisch mehrheitsfähiger Entwurf vorgelegt wurde“
ersetzt werden.
- Auf Seite 4 (erster Absatz) soll die Formulierung „[…], hat die Bauverwaltung
vorgeschlagen, […]“ durch die Formulierung „hat die Politik vorgeschlagen“
ersetzt werden.
- Auf Seite 5 (zweiter Absatz) soll die Formulierung „[…] nicht
sinnvoll […]“ gestrichen werden.
- Auf Seite 14 (dritter Absatz) soll die Formulierung in „Eine
Verlagerung […] kommt hier derzeit, unter
anderem aufgrund von gesellschaftsrechtliche Problematiken, nicht
in Frage […]“ geändert werden.
- Auf Seite 16 (erster Satz) soll „weitgehend“ durch
„ausschließlich“ geändert werden.
- Auf Seite 17 (Gewerbegebiet eingeschränkt) soll
folgendes hinzugefügt werden. „Im eingeschränkten Gewerbegebiet sind
wesentlich störende Gewerbebetriebe und andere Anlagen im Sinne von § 6
BauNVO unzulässig.“ Hinzugefügt werden müsste hier noch „mit Ausnahme von
…“ und dann die Beschreibung des heutigen Gewerbebetriebes einfügen.
- In den textlichen Festsetzungen unter § 3 c, soll
als Kompromiss, der Teilbereich 5 teilweise mit aufgenommen werden, aber
der Teilbereich 4 nicht.
- Differenzierung der Einschränkung unter § 3 b
RM Quebbemann fragt inwiefern sichergestellt ist, dass es bei
jeglicher Änderung dazu kommt, dass der Bereich an der Hofesfläche der Firma
Czekalski & Ogoniak aufgrund der massiven Staubbelastung versiegelt wird.
Er fragt außerdem wie sichergestellt wird, dass die Halle der Firma geschlossen wird, falls sich in dem Bereich etwas
ändert. OBM Kaden gibt zu bedenken, dass es bei der Vielzahl an
Änderungsanträgen sehr schön gewesen wäre, diese in schriftlicher Form
vorliegen zuhaben.
Herr Cremer fragt, ob die Baugrenze an den Grundstücken 55/40 und
55/41 nicht verschoben werden kann, um eine tiefere Bebauung zu ermöglichen. Herr
Ramm antwortet, dass es rein schalltechnisch gesehen möglich wäre sich an
der 58 dB(A) Linie zu orientieren, dies jedoch aus städtebaulicher Sicht
fraglich ist. Gerechter wäre es, die jetzige Bauflucht beizubehalten.
Herr Cremer stellt den Antrag, die vorhandene Baugrenze entlang
der 58 dB(A) Linie zu verlegen.
LSBD Greife gibt den Hinweis, dass es auch bei 58 dB(A) eine
Überschreitung gibt. Dipl.-Ing. Tangemann gibt zu bedenken, dass es aus
städtebaulichen Gesichtspunkten wichtig ist, die Menschen vor dem Lärm zu
schützen und eine Auflösung der Bauflucht nicht sinnvoll ist. Herr Ramm
erklärt, dass man sich eine Unterschreitung der 58 dB(A) Linie unbedingt zum
Ziel machen sollte.
Herr Neils merkt an, dass die Änderungsanträge von Herrn
Quebbemann zu umfangreich sind, um ohne eine schriftliche Vorlage dieser
Anträge darüber abstimmen zu können. Er stellt den Antrag, die Entscheidung
über die Änderungsanträge zu vertagen. RM Quebbemann schlägt vor über
die Änderungsanträge abzustimmen, damit die Verwaltung die Änderungen
einarbeiten kann. In der Sonderausschusssitzung am 09.12.15 und in der
Verwaltungsausschusssitzung am 10.12.15 soll die Auslegung dann endgültig
beschlossen werden. Herr Neils erklärt, dass es seitens der SPD ohne
eine schriftliche Vorlage der Änderungsanträge zu keiner Zustimmung kommen
wird. LSBD Greife merkt an, dass sich die Verwaltung auch nicht dazu in
der Lage sieht alle Änderungsanträge einzuarbeiten, da die Änderungen zum Teil
rechtlich nicht umsetzbar sind. Die betroffene Firma lässt sich in dieser
Angelegenheit anwaltlich vertreten, was eine rechtlich sichere Umsetzung des
Bebauungsplanes zwingend erforderlich macht. OBM Kaden verweist
ebenfalls auf die Wichtigkeit der rechtssicheren Umsetzung des Bebauungsplanes,
um den Wünschen der Anlieger gerecht zu werden und fordert ebenfalls, dass die
Anträge in schriftlicher Form eingereicht werden. RM Quebbemann erklärt
sich mit einer Vertagung der Abstimmung über die Änderungsanträge bis zum
09.12.15 einverstanden. Er verweist jedoch auf die Geschäftsordnung und weigert
sich, die Anträge schriftlich einzureichen.
RM Rothert stellt den Antrag auf Sitzungsunterbrechung. OBM
Kaden unterbricht die Sitzung um 20:30 Uhr bis um 20:45 Uhr.
RM Quebbemann macht den Vorschlag am 09.12.15 über die Änderungen
abzustimmen, damit die SPD genügend Zeit hat, um über die einzelnen Punkte zu
beraten. Er erklärt, dass es die Aufgabe der Verwaltung sei die
Änderungsanträge auszuformulieren und rechtzeitig an die Fraktionsvorsitzenden
zu senden. Herr Neils findet es gut, dass die Verwaltung so freundlich
ist und die Änderungen noch einmal auflistet, fordert jedoch zusätzlich eine
rechtliche Beurteilung. Falls die schriftliche Form nicht bis zum 10.12.15
vorliegen sollte, wäre auch eine Sonderverwaltungsausschusssitzung denkbar. LSBD
Greife erklärt, dass vorab der Text der Anträge abgestimmt werden muss. Er
schlägt vor, dass man sich anschließend mit Herrn Ramm und Herrn Eversmann
gemeinsam zusammensetzt, um die einzelnen Änderungspunkte zu diskutieren.
OBM Kaden stellt klar, dass es bei der Angelegenheit nicht um
eine Verhinderung des Bebauungsplanes geht, sondern die Entscheidung lediglich
vertagt werden soll, um einen rechtssicheren Bebauungsplan aufstellen zu
können.
Die Abstimmung wird von dem Vorsitzenden Schulze vertagt.