Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 160 „Kapshügel III“ mit örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

2.    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 160 „Kapshügel III“ mit örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung werden gemäß § 3, Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

3.    Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1, Abs. 6, Nr. 7 und § 1 a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.

4.    Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.

5.    Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde um die Flurstücke 16/36 und 9/1 der Flur 8, Gemarkung Engter, gegenüber dem Aufstellungsbeschluss erweitert.

6.    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, werden gemäß § 4, Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3, Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

 

 


Herr Tangemann verliest die entsprechende Vorlage und erklärt die geplante Maßnahme anhand der Planunterlagen im Detail.

 

Auf die Nachfrage von OBM Wahlers, ob in dem Gebiet auch der Bau von Mehrfamilienhäusern möglich sei, antwortet Herr Tangemann, dass die Voraussetzungen für die Erstellung solcher Gebäude geschaffen würden, letzten Endes aber Markt und Nachfrage über die Realisierung entscheiden.

 

ORM Witt bemängelt im Namen der CDU-Fraktion, dass eine Firsthöhe von 9,50 m für zweigeschossige Bauweise nicht mehr zeitgemäß ist und regt an, die zulässige Firsthöhe auf 11,50 m anzuheben.

 

Herr Tangemann rät an, aufgrund des bestehenden städtebaulichen Gesamtkonzeptes an den bisherigen Höhen festzuhalten. In letzter Konsequenz handele es sich dabei aber um eine politische Entscheidung.

 

Auf Anregung von ORM Witt werden aufgrund der zu erwartenden steigenden Verkehrsbelastung der Bramscher Allee erneut aktuelle Verkehrsmessungen stattfinden und an der Engpaßstelle  gegenüber der Liegenschaft Gildehaus soll nach erfolgtem Grundstücksankauf durch die Stadt ein Gehweg angelegt werden.

 

ORM Rothert erkundigt sich danach, wie viele Öffnungen der alten Bruchsteinmauer es geben werde, in welcher Höhe diese wieder aufgebaut werden solle, und wie mit dem alten Baumbestand an der Bramscher Allee verfahren werde.

 

Herr Tangemann erklärt, es sei beabsichtigt, die Anzahl der Öffnungen zu begrenzen und durch den nahezu identischen Wiederaufbau der Bruchsteinmauer den ortsbildprägenden Charakter zu bewahren. Die Lage der Öffnungen versuche man, flexibel auch nach den Wünschen der Anlieger zu gestalten, dabei sei es nicht ausgeschlossen, dass sich zwei Anlieger eine Zufahrt teilen müssen. Darauf solle in Vorgesprächen auch hingewiesen werden, letzten Endes aber müsse man abwarten, wie sich die Bebauung darstellt, um eine ansprechende städtebauliche Lösung zu erreichen.

 

Über den alten Baumbestand habe man sich intensiv Gedanken gemacht, die Linden und eine dicke Eiche im südlichen Bereich wolle man auf jeden Fall erhalten. Bäume, die an anderen Stellen möglicherweise weichen müssen, werde man in entsprechender Menge und Qualität ersetzen, der Alleencharakter werde auf jeden Fall erhalten.

 

Auf Nachfrage von OBM Wahlers gibt Herr Tangemann ausführlich Auskunft zu den Begriffen „Werteinheiten“, „externer Ausgleich“ und „Zuordnungsfestsetzungen“.

 

Zu den geplanten Grünflächen im Bereich Kapshügel III führt er aus, dass der Ortsrat auf deren Gestaltung noch im Zuge der Ausbauplanung direkt Einfluss nehmen könne. Herr van de Water ergänzt, dass die Grünflächen in dem Bereich auch eine wichtige Entwässerungsfunktion übernehmen.

 

ORM Rothert regt an, die Fußwege am südlichen Rand des Baugebietes westlich und östlich des Grünstreifens auch für PKW-Verkehr freizugeben.

 

Herr Tangemann rät davon ab. Gerade in solchen Baugebieten sei es wichtig, Zonen zu haben, die frei von Autoverkehr sind.

 

OBM Wahlers lässt über die Vorlage einschl. der Tischvorlage abstimmen.

ORM Rothert und ORM Seeleib nehmen an der Abstimmung nicht teil.

 

Abstimmungsergebnis:           4 Ja-Stimmen.