Sitzung: 26.11.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Vorlage: WP 11-16/846
RM Rothert möchte als Betroffener an der Beratung nicht
teilnehmen und wird von Herrn Ballmann vertreten.
Dipl.-Ing. Tangemann stellt den Bebauungsplan vor. Vorsitzender Schulze
möchte wissen, wie die gestrige Sitzung im Ortsrat war. Dipl-Ing. Tangemann
erklärt, dass der Bebauungsplan in der vorliegenden Fassung mehrheitlich im
Ortsrat angenommen wurde.
RM Quebbemann begrüßt die Möglichkeit in dem Ortsteil wieder bauen
zu können. Er beantragt jedoch folgende Änderungen:
1.
Anstelle der
fußläufigen Verbindung am Spielplatz sollte es hier eine
verkehrsberuhigte, durchgehende Straße
geben, welche eine Überquerung mit einem PKW
ermöglicht. Die einmalige Unterbrechung des Grünzuges wird dabei in Kauf
genommen. Der Spielplatz soll nach Norden verschoben werden.
Vorsitzender Schulze fragt, ob dies am 25.11.15 im Ortsrat thematisiert
wurde. Dipl.-Ing. Tangemann bejaht dies, merkt jedoch an, dass diesem
Vorschlag im Ortsrat nicht zugestimmt wurde. RM Ballmann merkt an, dass
über die einzelnen Änderungen im Ortsrat nicht abgestimmt wurde.
RM Quebbemann fordert eine Gestaltungsfreiheit hinsichtlich der
Dachpfannen und Außenwandgestaltungen für den Bebauungsplan. RM Quebbemann
beantragt folgende Änderung:
2.
Die
gestalterischen Festsetzungen im WA 1-Gebiet sollen herausgenommen werden. Es
soll ausdrücklich erlaubt werden einen schwarzen Klinkerstein zu verwenden oder
eine dunkle Dachpfanne. Aus den Festsetzungen sollen ebenfalls die glänzenden
Dachpfannen herausgenommen werden. Dies soll auf Seite 17 der Begründung und in
den textlichen Festsetzungen geändert werden. Extreme Festsetzungen (gelb,
lila, weiß) sollen erhalten bleiben.
Dipl.-Ing. Tangemann merkt an, dass die WA-1 Fläche zwischen zwei
historischen Hofstellen liegt und die festgesetzten roten Fassaden und
Dachflächen eine Einfügung ins Ortsbild zur Folge hat und somit die örtliche
Gegebenheit berücksichtigt.
RM Brinkus verweist darauf, dass der Ortsrat der vorliegenden
Fassung so zugestimmt hat, wodurch sich ihr die genannten Änderungsanträge
nicht erschließen. Sie begrüßt die Ausweisung von neuen Bauplätzen und stimmt
der vorliegenden Fassung ausdrücklich zu.
RM Sieksmeyer lobt das Grünflächenkonzept. Er fragt nach der Anzahl
der Wohneinheiten. Dipl.-Ing. Tangemann antwortet, dass im südlichen
Bereich ca. 50 Bauplätze und im nördlichen Bereich ca. 40 Bauplätze entstehen.
RM Ballmann stellt folgende Änderungsanträge für die planerischen
Festsetzungen:
3.
In § 2 Abs. b und
c soll die Firsthöhe bei zweigeschossiger Bauweise auf 11,50 m festgelegt
werden.
4.
Die Traufhöhe
soll auf 7,00 m festgelegt werden.
Er merkt außerdem an, dass es
nicht nur im Bereich der zwei historischen Hofanlagen gestalterische
Festsetzungen gibt und fordert die Gestaltungsfestsetzungen komplett heraus
zunehmen. Dipl.-Ing. Tangemann erklärt, dass es nur in zwei Bereichen
gestalterische Festsetzungen gibt. In allen anderen Bereichen wurde darauf
verzichtet.
RM Hundeling merkt an, dass sich Bauherren mit den festgesetzten
gestalterischen Vorgaben hier nicht verwirklichen könne.
Vorsitzender Schulze lässt über die Änderungsanträge abstimmen.
Änderungsantrag 1:
Dafür: 5 Dagegen: 4 Enthaltung: /
Änderungsantrag 2:
Dafür: 5 Dagegen: 4 Enthaltung:/
Änderungsantrag 3:
Dafür: 5 Dagegen: 4 Enthaltung:/
Änderungsantrag 4:
Dafür: 5 Dagegen: 4 Enthaltung:/
Vorsitzender Schulze lässt über die Vorlage inklusive der Änderungsanträge
abstimmen.
Dafür: 5 Dagegen: 4 Enthaltung:/