RM Rothert möchte als Betroffener an der Beratung nicht teilnehmen und wird von Herrn Ballmann vertreten.

 

Dipl.-Ing. Tangemann stellt den Bebauungsplan vor. Vorsitzender Schulze möchte wissen, wie die gestrige Sitzung im Ortsrat war. Dipl-Ing. Tangemann erklärt, dass der Bebauungsplan in der vorliegenden Fassung mehrheitlich im Ortsrat angenommen wurde. 

 

RM Quebbemann begrüßt die Möglichkeit in dem Ortsteil wieder bauen zu können. Er beantragt jedoch folgende Änderungen:

 

1.    Anstelle der fußläufigen Verbindung am Spielplatz sollte es hier eine verkehrsberuhigte,  durchgehende Straße geben, welche eine Überquerung mit einem PKW  ermöglicht. Die einmalige Unterbrechung des Grünzuges wird dabei in Kauf genommen. Der Spielplatz soll nach Norden verschoben werden.

 

Vorsitzender Schulze fragt, ob dies am 25.11.15 im Ortsrat thematisiert wurde. Dipl.-Ing. Tangemann bejaht dies, merkt jedoch an, dass diesem Vorschlag im Ortsrat nicht zugestimmt wurde. RM Ballmann merkt an, dass über die einzelnen Änderungen im Ortsrat nicht abgestimmt wurde.

 

RM Quebbemann fordert eine Gestaltungsfreiheit hinsichtlich der Dachpfannen und Außenwandgestaltungen für den Bebauungsplan. RM Quebbemann beantragt folgende Änderung:

 

2.    Die gestalterischen Festsetzungen im WA 1-Gebiet sollen herausgenommen werden. Es soll ausdrücklich erlaubt werden einen schwarzen Klinkerstein zu verwenden oder eine dunkle Dachpfanne. Aus den Festsetzungen sollen ebenfalls die glänzenden Dachpfannen herausgenommen werden. Dies soll auf Seite 17 der Begründung und in den textlichen Festsetzungen geändert werden. Extreme Festsetzungen (gelb, lila, weiß) sollen erhalten bleiben.

 

Dipl.-Ing. Tangemann merkt an, dass die WA-1 Fläche zwischen zwei historischen Hofstellen liegt und die festgesetzten roten Fassaden und Dachflächen eine Einfügung ins Ortsbild zur Folge hat und somit die örtliche Gegebenheit berücksichtigt.

 

RM Brinkus verweist darauf, dass der Ortsrat der vorliegenden Fassung so zugestimmt hat, wodurch sich ihr die genannten Änderungsanträge nicht erschließen. Sie begrüßt die Ausweisung von neuen Bauplätzen und stimmt der vorliegenden Fassung ausdrücklich zu.

 

RM Sieksmeyer lobt das Grünflächenkonzept. Er fragt nach der Anzahl der Wohneinheiten. Dipl.-Ing. Tangemann antwortet, dass im südlichen Bereich ca. 50 Bauplätze und im nördlichen Bereich ca. 40 Bauplätze entstehen.

 

RM Ballmann stellt folgende Änderungsanträge für die planerischen Festsetzungen:

 

3.    In § 2 Abs. b und c soll die Firsthöhe bei zweigeschossiger Bauweise auf 11,50 m festgelegt werden.

4.    Die Traufhöhe soll auf 7,00 m festgelegt werden.

 

Er merkt außerdem an, dass es nicht nur im Bereich der zwei historischen Hofanlagen gestalterische Festsetzungen gibt und fordert die Gestaltungsfestsetzungen komplett heraus zunehmen. Dipl.-Ing. Tangemann erklärt, dass es nur in zwei Bereichen gestalterische Festsetzungen gibt. In allen anderen Bereichen wurde darauf verzichtet.

 

RM Hundeling merkt an, dass sich Bauherren mit den festgesetzten gestalterischen Vorgaben hier nicht verwirklichen könne.

 

Vorsitzender Schulze lässt über die Änderungsanträge abstimmen.

 

Änderungsantrag 1:

 

Dafür: 5          Dagegen: 4   Enthaltung: /

 

Änderungsantrag 2:

 

Dafür: 5          Dagegen: 4   Enthaltung:/

 

Änderungsantrag 3:

 

Dafür: 5          Dagegen: 4   Enthaltung:/

 

Änderungsantrag 4:

 

Dafür: 5          Dagegen: 4   Enthaltung:/

 

Vorsitzender Schulze lässt über die Vorlage inklusive der Änderungsanträge abstimmen.

 

Dafür: 5          Dagegen: 4   Enthaltung:/