Dipl.-Ing. Fünfzig trägt die baugestalterischen und textlichen Festsetzungen für den Bebauungsplan Nr. 156 „Windpark Ahrensfeld“ vor.

 

Herr Minning möchte wissen, um welche Anlage es sich handelt, die in unmittelbarer Nähe zu der Pipeline steht. Dipl.-Ing- Fünfzig erklärt, dass es sich um die WEA 7 handelt, die aktuell 26 m von der Pipeline entfernt steht. Nach der Abstandsregelung des Bundes müsste die WEA 7 205 m von der Pipeline entfernt stehen. Diese Regelung ist jedoch außer Kraft gesetzt, wenn die Pipeline verkauft wird. Dies bedeutet, dass die WEA 7 vor einem Verkauf der Pipeline nicht gebaut werden kann.  

 

OBM’in Marewitz möchte wissen, ob eine Festsetzung im Bebauungsplan möglich ist, die eine Nachrüstung der Anlagen mit einer Radar gestützten Befeuerung  festschreibt. Herr Sprötge erklärt, dass dies nur über einen städtebaulichen Vertrag geregelt werden könnte. Im Baurecht ist dies nicht möglich.

 

OBM’in Marewitz verweist darauf, dass zu den Anlagen bislang keine Schallmesswerte vorliegen und fragt, ob diese nachgereicht werden. Herr Gemmel gibt an, dass die Unterlagen sofort nachgeliefert werden, sobald für diesen Anlagentyp Messberichte vorliegen. Spätestens die BImSch-Genehmigung wird einen Passus enthalten, dass Messberichte nachzureichen sind. Die BImSch-Genehmigung enthält in der Regel eine Nebenbestimmung die besagt, dass die Anlagen schalltechnisch zu vermessen sind.

 

OBM’in Marewitz bemängelt, dass in den Plänen 8 Windenergieanlagen auftauchen und möchte dies korrigiert haben. Herr Sprötge erklärt, dass mit dem damaligen Stand gerechnet wurde. Redaktionell könnte die Anlage entfernt werden, was an der Berechnung für das Landschaftsbild jedoch nichts ändern würde.  Dipl.-Ing. Fünfzig verweist außerdem darauf, dass der Bebauungsplan maßgeblich ist und dort nur 7 Anlagen eingezeichnet sind. Herr Sprötge erklärt, dass der Plan mit den Überlappungsbereichen der drei Windparks keine rechtliche Bindung besitzt.

 

OBM Kiesekamp gibt an, dass sowohl der Vorsitzende der CDU-Fraktion, als auch der stellvertretende Ortsbürgermeister im Vorfeld den Wunsch geäußert haben, die Abstimmung über die Vorlage WP 11-16/788 noch einmal zeitlich zu verschieben. Er bittet darum, dass die Verwaltung noch einmal deutlich macht, was mit einer Verschiebung maximal erreicht werden könnte. LSBD Greife erklärt, dass nach dem NKomVG die Ortsräte bei der Bauleitplanung zu beteiligen sind. Dem wird mit dieser gemeinsamen Sitzung nachgekommen. Sollte sich der Ortsrat nicht dazu durchringen können einen Beschluss zu fassen, so ist er zumindest angehört worden. Damit wurde dem Gesetz nachgekommen und die Entscheidung wird nunmehr von der Politik im Fachausschuss, bzw. im Verwaltungsausschuss getroffen.

 

Herr Schomaker berichtet kurz über den Besuch im Windpark in Hollich am 13.06.2015.

 

RM Quebbemann gibt zu bedenken, dass der Versand der Sitzungsunterlagen früher erfolgen sollte.

Er fragt außerdem nach, warum bei der Brut- und Rastvogel Erfassung die Stadtwerke Bramsche als Auftraggeber genannt werden. Herr Sprötke erklärt dazu, dass die Untersuchung beauftragt wurde, bevor die Stadt den Beschluss gefasst hat. Hintergrund war, dass die Brutvögel nur in einem bestimmten Zeitraum kartiert werden können.

 

RM Görtemöller merkt an, dass die Sitzungsunterlagen sehr umfangreich ausgefallen sind und bittet darum beim nächsten Mal ein angemessenes Zeitfenster einzuräumen, um die Unterlagen auch durcharbeiten zu können. Bei solch wichtigen Entscheidungen sollte nicht so ein großer Zeitdruck entstehen. Weiterhin gibt er zu bedenken, dass ihm ein Ausgleich mit Trockenmauern nicht unbedingt geeignet erscheint, um einen Eingriff in das Landschaftsbild zu kompensieren.

 

OBM’in Marewitz lässt über die Vorlage WP 11-16/788 abstimmen.

Abstimmungsergebnis:                    dafür: 4                                    dagegen: 1                  Enthaltung: 0