Dipl.-Ing. Fünfzig trägt die baugestalterischen und textlichen Festsetzungen für den Bebauungsplan Nr. 157 „Windpark Wittefeld“ vor.

 

OBM’in Marewitz erläutert, dass bei Windenergieanlagen von Industrielärm gesprochen wird und möchte wissen, ob man den Verkehrslärm zu dem Industrielärm dazu zählt. Herr Gemmel erklärt, dass eine Addition von Industrie- und Verkehrslärm bislang nicht gängig ist. Es gibt einen Bewertungsmaßstab für den Verkehrslärm und einen für den Industrielärm, jedoch keinen für die gemeinsame Betrachtung der unterschiedlichen Lärmarten.

 

OBM’in Marewitz schlägt verschiedene Formulierungsänderungen für die Festsetzungen vor. Diese können jedoch aus unterschiedlichen Gründen nicht realisiert werden.

 

OBM’in Marewitz richtet vor der Abstimmung über die beiden Bebauungspläne noch einmal das Wort an die anwesenden Bürgerinnen und Bürger, sowie den Ortsrat und fasst den Werdegang der beiden Bebauungspläne kurz zusammen. Sie betont, dass für die Einwohner Lappenstuhls der Ausgleich des Landschaftsbildes von besonderer Bedeutung ist.

 

OBM’in Marewitz lässt über die Vorlage WP 11-16/789 abstimmen.

Abstimmungsergebnis:                    einstimmig dafür