Dipl.-Ing.
Fünfzig trägt die
baugestalterischen und textlichen Festsetzungen für den Bebauungsplan Nr. 157
„Windpark Wittefeld“ vor.
OBM’in Marewitz erläutert, dass bei Windenergieanlagen von
Industrielärm gesprochen wird und möchte wissen, ob man den Verkehrslärm zu dem
Industrielärm dazu zählt. Herr Gemmel erklärt, dass eine Addition von
Industrie- und Verkehrslärm bislang nicht gängig ist. Es gibt einen
Bewertungsmaßstab für den Verkehrslärm und einen für den Industrielärm, jedoch
keinen für die gemeinsame Betrachtung der unterschiedlichen Lärmarten.
OBM’in Marewitz schlägt verschiedene Formulierungsänderungen
für die Festsetzungen vor. Diese können jedoch aus unterschiedlichen Gründen
nicht realisiert werden.
OBM’in Marewitz richtet vor der Abstimmung über die beiden
Bebauungspläne noch einmal das Wort an die anwesenden Bürgerinnen und Bürger,
sowie den Ortsrat und fasst den Werdegang der beiden Bebauungspläne kurz
zusammen. Sie betont, dass für die Einwohner Lappenstuhls der Ausgleich des
Landschaftsbildes von besonderer Bedeutung ist.
OBM’in Marewitz lässt über die Vorlage WP 11-16/789 abstimmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür