Sitzung: 03.08.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Vorlage: WP 11-16/788
Dipl.-Ing.
Fünfzig trägt die
baugestalterischen und textlichen Festsetzungen für den Bebauungsplan Nr. 156
„Windpark Ahrensfeld“ vor.
Herr Minning möchte wissen, um welche Anlage es sich
handelt, die in unmittelbarer Nähe zu der Pipeline steht. Dipl.-Ing- Fünfzig
erklärt, dass es sich um die WEA 7 handelt, die aktuell 26 m von der Pipeline
entfernt steht. Nach der Abstandsregelung des Bundes müsste die WEA 7 205 m von
der Pipeline entfernt stehen. Diese Regelung ist jedoch außer Kraft gesetzt,
wenn die Pipeline verkauft wird. Die bedeutet, dass die WEA 7 vor einem Verkauf
der Pipeline nicht gebaut werden kann.
OBM’in Marewitz möchte wissen, ob eine Festsetzung im
Bebauungsplan möglich ist, die eine Nachrüstung der Anlagen mit einer Radar
gestützten Befeuerung festschreibt. Herr
Sprötge erklärt, dass dies nur über einen städtebaulichen Vertrag geregelt
werden könnte. Im Baurecht ist dies nicht möglich.
OBM’in Marewitz verweist darauf, dass zu den Anlagen bislang
keine Schallmesswerte vorliegen und fragt, ob diese nachgereicht werden. Herr
Gemmel gibt an, dass die Unterlagen sofort nachgeliefert werden, sobald für
diesen Anlagentyp Messberichte vorliegen. Spätestens die BImSch-Genehmigung
wird einen Passus enthalten, dass Messberichte nachzureichen sind. Die
BImSch-Genehmigung enthält in der Regel eine Nebenbestimmung die besagt, dass
die Anlagen schalltechnisch zu vermessen sind.
OBM’in Marewitz bemängelt, dass in den Plänen 8
Windenergieanlagen auftauchen und möchte dies korrigiert haben. Herr Sprötge
erklärt, dass mit dem damaligen Stand gerechnet wurde. Redaktionell könnte die
Anlage entfernt werden, was an der Berechnung für das Landschaftsbild jedoch
nichts ändern würde. Dipl.-Ing.
Fünfzig verweist außerdem darauf, dass der Bebauungsplan maßgeblich ist und
dort nur 7 Anlagen eingezeichnet sind. Herr Sprötge erklärt, dass der
Plan mit den Überlappungsbereichen der drei Windparks keine rechtliche Bindung
besitzt.
OBM Kiesekamp gibt an, dass sowohl der Vorsitzende der
CDU-Fraktion, als auch der stellvertretende Ortsbürgermeister im Vorfeld den
Wunsch geäußert haben, die Abstimmung über die Vorlage WP 11-16/788 noch einmal
zeitlich zu verschieben. Er bittet darum, dass die Verwaltung noch einmal
deutlich macht, was mit einer Verschiebung maximal erreicht werden könnte. LSBD
Greife erklärt, dass nach dem NKomVG die Ortsräte bei der Bauleitplanung zu
beteiligen sind. Dem wird mit dieser gemeinsamen Sitzung nachgekommen. Sollte
sich der Ortsrat nicht dazu durchringen können einen Beschluss zu fassen, so
ist er zumindest angehört worden. Damit wurde dem Gesetz nachgekommen und die
Entscheidung wird nunmehr von der Politik im Fachausschuss, bzw. im
Verwaltungsausschuss getroffen.
Herr Schomaker berichtet kurz über den Besuch im Windpark
in Hollich am 13.06.2015.
RM Quebbemann gibt zu bedenken, dass der Versand der
Sitzungsunterlagen früher erfolgen sollte.
Er fragt außerdem
nach, warum bei der Brut- und Rastvogel Erfassung die Stadtwerke Bramsche als
Auftraggeber genannt werden. Herr Sprötge erklärt dazu, dass die Untersuchung
beauftragt wurde, bevor die Stadt den Beschluss gefasst hat. Hintergrund war,
dass die Brutvögel nur in einem bestimmten Zeitraum kartiert werden können.
RM Görtemöller merkt an, dass die Sitzungsunterlagen sehr
umfangreich ausgefallen sind und bittet darum beim nächsten Mal ein
angemessenes Zeitfenster einzuräumen, um die Unterlagen auch durcharbeiten zu
können. Bei solch wichtigen Entscheidungen sollte nicht so ein großer Zeitdruck
entstehen. Weiterhin gibt er zu bedenken, dass ihm ein Ausgleich mit
Trockenmauern nicht unbedingt geeignet erscheint, um einen Eingriff in das
Landschaftsbild zu kompensieren.
Vorsitzender Schulze lässt über die Vorlage WP 11-16/788 abstimmen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 7 dagegen: 0 Enthaltung:
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