Dipl.-Ing. Fünfzig trägt die baugestalterischen und textlichen Festsetzungen für den Bebauungsplan Nr. 157 „Windpark Wittefeld“ vor.

 

OBM’in Marewitz erläutert, dass bei Windenergieanlagen von Industrielärm gesprochen wird und möchte wissen, ob man den Verkehrslärm zu dem Industrielärm dazu zählt. Herr Gemmel erklärt, dass eine Addition von Industrie- und Verkehrslärm bislang nicht gängig ist. Es gibt einen Bewertungsmaßstab für den Verkehrslärm und einen für den Industrielärm, jedoch keinen für die gemeinsame Betrachtung der unterschiedlichen Lärmarten.

 

OBM’in Marewitz schlägt verschiedene Formulierungsänderungen für die Festsetzungen vor. Diese können jedoch aus unterschiedlichen Gründen nicht realisiert werden.

 

Vorsitzender Schulze lässt über die Vorlage WP 11-16/789 abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:  dafür: 8      dagegen: 0                  Enthaltung: 1