Herr Tangemann gibt an, dass die Aufstellung im beschleunigten Verfahren
gemäß § 13a BauGB erfolgt und von einer Umweltverträglichkeitsprüfung abgesehen
wird. Die Änderungen sind erforderlich, um den Poggenpatt B-Plan konform
ausbauen zu können. Der bisherige B-Plan weist eine zu breite öffentliche
Verkehrsfläche aus.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür