Herr Tangemann gibt an, dass die Aufstellung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB erfolgt und von einer Umweltverträglichkeitsprüfung abgesehen wird. Die Änderungen sind erforderlich, um den Poggenpatt B-Plan konform ausbauen zu können. Der bisherige B-Plan weist eine zu breite öffentliche Verkehrsfläche aus.

Abstimmungsergebnis:               einstimmig dafür