Herr Tangemann gibt an, dass die Aufstellung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB erfolgt und von einer Umweltverträglichkeitsprüfung abgesehen wird. Die Änderung ist erforderlich, um den Poggenpatt B-Plan konform ausbauen zu können. Der bisherige B-Plan weist eine zu breite öffentliche Verkehrsfläche aus.

  

Abstimmungsergebnis:                       einstimmig dafür