Herr Tangemann erläutert, dass von den Trägern öffentlicher Belange lediglich kleinere re-daktionelle Änderungen an die Verwaltung herangetragen wurden.

Weiterhin geht Herr Tangemann noch einmal auf die Anregungen und Bedenken der An-wohner ein, welche dem Bebauungsplan in seiner jetzigen Form nicht zustimmen. Insbeson-dere das Thema der Verkehrsführung sowie die Entwicklung der Dobbenwiesen und die dar-aus resultierende finanzielle Belastung der Anwohner waren Thema dieser Diskussion. Hierbei betont Herr Tangemann, dass die Ausgleichsbeträge durch das Stadtsanierungsverfahren und unabhängig von dem Bebauungsplan Nr. 152 für die Anlieger des Sanierungsgebietes fällig werden. Im Rahmen der Sanierung müssen Ausgleichsbeträge erhoben werden, die nichts mit möglichen Erschließungsbeiträgen zu tun haben.

Mit den Anliegern konnte auch nach mehrfachen Gesprächen und intensivem Schriftwechsel kein Konsens gefunden werden.

 

RM Sieksmeyer fragt, wann die Ausgleichsbeträge denn fällig werden. Herr Tangemann er-läutert, dass die Ausgleichsbeträge zügig ermittelt werden sobald der Bebauungsplan rechtskräftig ist und dem Gutachterausschuss zugesendet wird. Dieser wird nach Absprache den Endwert festlegen. Ist der Endwert ermittelt, wird den Anliegern in Einzelgesprächen dargestellt was der Anfangswert war und wie der Endwert aussieht. Durch die sogenannte Vorwegnahme der Entscheidung wird die Verwaltung versuchen, den Ausgleichsbetrag möglichst zügig einzuziehen, da hierbei auf ein formales Rechtsverfahren verzichtet werden kann und den Anwohnern ein Nachlass von bis zu 10% eingeräumt werden kann. Bis zum Ende des Jahres steht wahrscheinlich bereits fest, welche Endwerte ermittelt wurden und die Anlieger werden Anfang nächsten Jahres darüber informiert.

 

RM Sieksmeyer fragt nach, ob Enteignungen geplant sind, um die Erschließungsanlagen herzustellen. Diese Frage verneint Herr Tangemann. Ausgelöst werden kann der Bau dieser Erschließungsstraße lediglich durch die Anwohner selbst. Die Stadt kann auf Grund des Bebauungsplanes ein Vorkaufsrecht für die Erschließungsflächen ausüben.

 

RM Quebbemann betont in diesem Zusammenhang noch einmal, dass er und die CDU-Fraktion den Ausbau der Dobbenwiesen für lange Zeit als unrealistisch einschätzen und somit die Sorgen der Anwohner ausgeräumt werden können. 

 

Vorsitzender Pahlmann sieht diese Planung als eine wichtige Option und im Falle, dass es zum Ausbau der Dobbenwiesen kommt, sollte dies mit einem Erschließungsträger und entsprechenden Erschließungsverträgen durchgeführt werden, so dass die Anlieger nicht zu Erschließungsbeiträgen herangezogen werden können.

 

BGM´in Höltermann betont weiterhin noch einmal, dass selbst wenn es einen Investor gäbe es nicht zu einer Erschließung der Dobbenwiesen kommt, wenn die Anwohner nicht bereit sind, die entsprechenden Flächen zu verkaufen.

 

Vorsitzender Pahlmann lässt über die Vorlage WP 11-16/565 abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür