Herr Tangemann trägt die Vorlage vor. ORM Seidl möchte wissen, inwieweit die Bebauung von den angesprochenen Wohnbelastungen betroffen ist. Herr Tangemann antwortet, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 152 „Innenstadt VII“ keine Belastungen vorliegen. Die Belastungen sind lediglich in den sich nach Süden anschließenden Flächen vorhanden. Eine akute Gefährdung ist ausgeschlossen.

 

RM Quebbemann begrüßt die Sicherstellung von Erschließungsansätzen für eine mögliche Erweiterung der Bebauung nach Süden in Richtung „Dobbenwiesen“. Da vorerst die Erschließung nur als Baustraße hergestellt wird, entstehen für die Anwohner keine finanziellen Belastungen.

 

Abstimmungsergebnis:           19  Ja-Stimmen

                                                  2 Enthaltungen