Herr Tangemann trägt die Vorlage vor. ORM Seidl möchte wissen, inwieweit die Bebauung von den angesprochenen Belastungen betroffen ist. Herr Tangemann antwortet hierauf, dass innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 152 „Innenstadt VII“ keine Belastungen vorhanden sind. Die von einer Belastung (Altlast einer Deponie und Lärmbelastungen) betroffenen Grundstücke befinden sich südlich und westlich des Geltungsbereiches.

 

RM Quebbemann begrüßt die Sicherstellung von Erschließungsansätzen für eine mögliche Erweiterung der Bebauung nach Süden in Richtung „Dobbenwiesen“. Da vorerst die Erschließung nur über eine Baustraße hergestellt wird, entstehen für die Anwohner keine finanziellen Belastungen.

 

Abstimmungsergebnis:           Einstimmig