Sitzung: 22.11.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: WP 11-16/220
Vors.
Pahlmann
schlägt vor, die Vorlagen WP 11-16-220 und WP 11-16-219 zusammen zu beraten und
jeweils abzustimmen.
Herr
Tangemann
erläutert die Beschlussvorlage und weist darauf hin, dass sich die
Geltungsbereiche der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes und der
Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan geringfügig
unterscheiden. In den Geltungsbereich für die Änderung des Flächennutzungsplans
soll noch ein Flurstück mit einbezogen werden, weil hier in der Vergangenheit
ein Gebäude nach § 34 BauGB genehmigt wurde, hierfür aber noch keine
Darstellung im Flächennutzungsplan vorliegt. Eine ordnungsgemäße Darstellung
der Fläche als Wohnbaufläche ist deshalb vorzunehmen.
Herr Tangemann führt aus, dass der Ortsrat das Thema bauliche Entwicklung
im Ortsteil Ueffeln mehrfach beraten hat und es zudem auch eine generelle
Vorlage, was die Ausweisung von Baulandflächen in Ortsteilen angeht, gibt.
Einige Baulücken sind in Ueffeln vorhanden, diese sind aber nicht
zusammenhängend und können einer baulichen Entwicklung nicht zügig zugeführt
werden, sodass der Ortsrat empfohlen hat, eine zusammenhängende Fläche
auszuweisen. Vorgeschlagen wurde vom Ortsrat die Entwicklung der im
Geltungsbereich dargestellten Fläche, die das Potenzial hat, eine zügige
Bebauung zu ermöglichen. Seitens der Verwaltung wurden diesbezüglich Gespräche
mit dem Eigentümer geführt. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass über eine
schalltechnische Beurteilung überschlägig
geprüft wurde, ob die nahe gelegenen Sportanlagen eine Wohngebietsausweisung
beeinträchtigen könnten. Das Ergebnis der Prüfung ist, dass eine Wohnbebauung
auch als WA-Bebauung „Allgemeines Wohnen“ möglich ist. Im Vorfeld möchte Herr
Tangemann darauf hinweisen, dass es sich bei der Fläche um eine ökologisch
hochwertige Fläche handelt, sodass eine entsprechend hohe Kompensationen zu
leisten wäre.
RM Bergander sieht in der geplanten Baugebietsausweisung eine
angemessene Dimensionierung und bemerkt, dass ähnliche Baugrundstücke im
Umkreis gut vermarktet worden seien.
RM
Quebbemann
äußert sich zustimmend zur Vorlage und verweist auf die seit Jahren verfolgten
Bestrebungen der Ueffelner, Bauplätze auszuweisen, um etwas für den Erhalt der
Infrastruktur, z. B. Sicherung der Grundschulauslastung, zu tun.
RM
Sieksmeyer
regt an darüber nachzudenken, das Flurstück, das noch in den Geltungsbereich
für die FNP-Änderung reingenommen wurde, mit zu erschließen, da hier
theoretisch noch Potenzial für eine Bebauung vorhanden ist.
RM
Quebbemann
stimmt diesem Vorschlag zu und möchte, dass der Eigentümer dann auch seinen
Anteil an den Erschließungskosten zu tragen habe. Ein entsprechendes Gespräch
soll nach Meinung aller geführt werden.
Vors. Pahlmann bittet um die Abstimmung der Vorlagen WP 11-16/220 und
/219.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig