Beschluss: einstimmig angenommen

Vors. Pahlmann schlägt vor, die Vorlagen WP 11-16-220 und WP 11-16-219 zusammen zu beraten und jeweils abzustimmen.

Herr Tangemann erläutert die Beschlussvorlage und weist darauf hin, dass sich die Geltungsbereiche der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan geringfügig unterscheiden. In den Geltungsbereich für die Änderung des Flächennutzungsplans soll noch ein Flurstück mit einbezogen werden, weil hier in der Vergangenheit ein Gebäude nach § 34 BauGB genehmigt wurde, hierfür aber noch keine Darstellung im Flächennutzungsplan vorliegt. Eine ordnungsgemäße Darstellung der Fläche als Wohnbaufläche ist deshalb vorzunehmen.

Herr Tangemann führt aus, dass der Ortsrat das Thema bauliche Entwicklung im Ortsteil Ueffeln mehrfach beraten hat und es zudem auch eine generelle Vorlage, was die Ausweisung von Baulandflächen in Ortsteilen angeht, gibt. Einige Baulücken sind in Ueffeln vorhanden, diese sind aber nicht zusammenhängend und können einer baulichen Entwicklung nicht zügig zugeführt werden, sodass der Ortsrat empfohlen hat, eine zusammenhängende Fläche auszuweisen. Vorgeschlagen wurde vom Ortsrat die Entwicklung der im Geltungsbereich dargestellten Fläche, die das Potenzial hat, eine zügige Bebauung zu ermöglichen. Seitens der Verwaltung wurden diesbezüglich Gespräche mit dem Eigentümer geführt. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass über eine schalltechnische Beurteilung überschlägig  geprüft wurde, ob die nahe gelegenen Sportanlagen eine Wohngebietsausweisung beeinträchtigen könnten. Das Ergebnis der Prüfung ist, dass eine Wohnbebauung auch als WA-Bebauung „Allgemeines Wohnen“ möglich ist. Im Vorfeld möchte Herr Tangemann darauf hinweisen, dass es sich bei der Fläche um eine ökologisch hochwertige Fläche handelt, sodass eine entsprechend hohe Kompensationen zu leisten wäre.

RM Bergander sieht in der geplanten Baugebietsausweisung eine angemessene Dimensionierung und bemerkt, dass ähnliche Baugrundstücke im Umkreis gut vermarktet worden seien.

RM Quebbemann äußert sich zustimmend zur Vorlage und verweist auf die seit Jahren verfolgten Bestrebungen der Ueffelner, Bauplätze auszuweisen, um etwas für den Erhalt der Infrastruktur, z. B. Sicherung der Grundschulauslastung, zu tun.

RM Sieksmeyer regt an darüber nachzudenken, das Flurstück, das noch in den Geltungsbereich für die FNP-Änderung reingenommen wurde, mit zu erschließen, da hier theoretisch noch Potenzial für eine Bebauung vorhanden ist.

RM Quebbemann stimmt diesem Vorschlag zu und möchte, dass der Eigentümer dann auch seinen Anteil an den Erschließungskosten zu tragen habe. Ein entsprechendes Gespräch soll nach Meinung aller geführt werden.

Vors. Pahlmann bittet um die Abstimmung der Vorlagen WP 11-16/220 und /219.

Abstimmungsergebnis:        Einstimmig