Sachverhalt
/ Begründung:
Der in der Ratssitzung am 08. Oktober 2020 eingebrachte Entwurf des
Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2021 schließt im Ergebnishaushalt bei den
ordentlichen Erträgen mit 48.694.400 € und den ordentlichen Aufwendungen mit
53.860.600 € unausgeglichen ab.
Hiernach beträgt der planmäßige Fehlbedarf des Haushaltsplanes für 2021
-5.166.200 €. Haushaltsrechtlich gilt der unausgeglichene Haushaltsplan 2021
nach § 110 Abs. 5 NKomVG als ausgeglichen, weil entsprechende
Überschussrücklagen aus Vorjahren (rd. 22 Mio. €) vorhanden sind.
Der Finanzhaushalt schließt bei den Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit mit 46.456.100 € und den Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit mit 48.220.600 € ab.
Der Finanzierungssaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt
hiernach -1.764.500 €. Die laufenden Einnahmen des Finanzhaushaltes 2021
reichen somit nicht aus, um alle laufenden Auszahlungen zu finanzieren.
Für die Finanzierung der ordentlichen Tilgungsbeträge für 2021 in Höhe
von 2.383.600 € stehen demnach planmäßig nicht ausreichend Mittel zur
Verfügung. Der Fehlbetrag wäre erforderlichenfalls über Liquiditätskredite zu
finanzieren, soweit keine ausreichenden liquiden Mittel vorhanden sind.
Die Einzahlungen für Investitionstätigkeiten betragen 5.174.600 € und die
Auszahlungen für Investitionstätigkeit sind mit 13.594.400 € veranschlagt.
Die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeiten (Kredite) betragen
8.419.800 € und die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeiten (Tilgungen)
2.383.600 €. Die planmäßige Netto-Neuverschuldung (Kreditaufnahme abzüglich
Tilgungen) beläuft sich demnach auf 6.036.200 €.
Zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen 2021 von insgesamt rd.
3.594.400 € wird somit planmäßig eine Kreditaufnahme von 8.419.800 €
erforderlich.
Die Hebesätze bei den Grundsteuern (Grundsteuer A = 340 v.H., Grundsteuer
B = 350 v.H.) und bei der Gewerbesteuer (370 v.H.) bleiben nach der Erhöhung
von 2015 unverändert.
Alle wesentlichen Inhalte wurden in dem Vorbericht zusammengefasst und
erläutert.
Die Empfehlungen der Ortsräte und der Fachausschüsse sowie Veränderungen
bzw. Ergänzungen, die sich seit Einbringung des Haushaltes 2021 ergeben haben,
werden nachgereicht bzw. in den Sitzungen des Ausschusses für Finanzen,
Wirtschaft und Personal, des Verwaltungsausschusses und des Rates vorgelegt.
Der Haushaltsplan –Entwurf ist über die Internetseite der Stadt Bramsche www.stadt-bramsche.de unter der Rubrik „Verwaltung und Politik“,
„Rathaus online“, „Finanzen“ als pdf-Datei und als interaktiver Online Haushalt
einsehbar. Zusätzlich wird der Entwurf mit allen Veränderungslisten auch als
pdf-Datei als Anhang zu dieser Vorlage gespeichert.
Beschlussvorschlag:
Der Haushaltsplan mit seinen Teilhaushalten und
Einzelfestsetzungen für das Haushaltsjahr 2021. Die fortgeschriebene
Finanzplanung für den Finanzplanungszeitraum 2022 bis 2023 und die
Haushaltssatzung (siehe Anlage „Haushaltssatzung“) werden in Gestalt der
fortgeschriebenen Veränderungsliste beschlossen.