Sachverhalt / Begründung:

Der in der Ratssitzung am 08. Oktober 2020 eingebrachte Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2021 schließt im Ergebnishaushalt bei den ordentlichen Erträgen mit 48.694.400 € und den ordentlichen Aufwendungen mit 53.860.600 € unausgeglichen ab.

Hiernach beträgt der planmäßige Fehlbedarf des Haushaltsplanes für 2021 -5.166.200 €. Haushaltsrechtlich gilt der unausgeglichene Haushaltsplan 2021 nach § 110 Abs. 5 NKomVG als ausgeglichen, weil entsprechende Überschussrücklagen aus Vorjahren (rd. 22 Mio. €) vorhanden sind.

Der Finanzhaushalt schließt bei den Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 46.456.100 € und den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 48.220.600 € ab.

Der Finanzierungssaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt hiernach -1.764.500 €. Die laufenden Einnahmen des Finanzhaushaltes 2021 reichen somit nicht aus, um alle laufenden Auszahlungen zu finanzieren.

Für die Finanzierung der ordentlichen Tilgungsbeträge für 2021 in Höhe von 2.383.600 € stehen demnach planmäßig nicht ausreichend Mittel zur Verfügung. Der Fehlbetrag wäre erforderlichenfalls über Liquiditätskredite zu finanzieren, soweit keine ausreichenden liquiden Mittel vorhanden sind.

 

Die Einzahlungen für Investitionstätigkeiten betragen 5.174.600 € und die Auszahlungen für Investitionstätigkeit sind mit 13.594.400 € veranschlagt.

 

Die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeiten (Kredite) betragen 8.419.800 € und die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeiten (Tilgungen) 2.383.600 €. Die planmäßige Netto-Neuverschuldung (Kreditaufnahme abzüglich Tilgungen) beläuft sich demnach auf 6.036.200 €.

 

Zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen 2021 von insgesamt rd. 3.594.400 € wird somit planmäßig eine Kreditaufnahme von 8.419.800 € erforderlich.

 

Die Hebesätze bei den Grundsteuern (Grundsteuer A = 340 v.H., Grundsteuer B = 350 v.H.) und bei der Gewerbesteuer (370 v.H.) bleiben nach der Erhöhung von 2015 unverändert.

 

Alle wesentlichen Inhalte wurden in dem Vorbericht zusammengefasst und erläutert.

 

Die Empfehlungen der Ortsräte und der Fachausschüsse sowie Veränderungen bzw. Ergänzungen, die sich seit Einbringung des Haushaltes 2021 ergeben haben, werden nachgereicht bzw. in den Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal, des Verwaltungsausschusses und des Rates vorgelegt.

 

Der Haushaltsplan –Entwurf ist über die Internetseite der Stadt Bramsche www.stadt-bramsche.de unter der Rubrik „Verwaltung und Politik“, „Rathaus online“, „Finanzen“ als pdf-Datei und als interaktiver Online Haushalt einsehbar. Zusätzlich wird der Entwurf mit allen Veränderungslisten auch als pdf-Datei als Anhang zu dieser Vorlage gespeichert.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Haushaltsplan mit seinen Teilhaushalten und Einzelfestsetzungen für das Haushaltsjahr 2021. Die fortgeschriebene Finanzplanung für den Finanzplanungszeitraum 2022 bis 2023 und die Haushaltssatzung (siehe Anlage „Haushaltssatzung“) werden in Gestalt der fortgeschriebenen Veränderungsliste beschlossen.