Betreff
42. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ortsteil Kalkriese -
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage
WP 16-21/0841
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Mit der 42. Flächennutzungsplanänderung – Ortsteil Kalkriese - soll die Ausweisung einer Wohnbaufläche östlich der Straße „Zu den Dieven“ mit einer Größe von ca. 0,5 ha vorbereitet werden.

Im Ortsteil Kalkriese stehen keine freien Wohnbaugrundstücke zur Verfügung. Dem gegenüber besteht ein Bedarf, der sich aus konkreten Nachfragen nach Wohnbaugrundstücken ergibt. Aufgrund der vorgenannten Situation ergibt sich daher ein städtebaulicher Handlungsbedarf, weiteres Wohnbauland auszuweisen. Das Plangebiet ist im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Gemäß § 1 (3) BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Planungsziel der Stadt ist es, mit der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP), die Voraussetzungen für eine sinnvolle Erweiterung der vorhandenen Wohnbebauung in Kalkriese zu schaffen.  Parallel zur 42. Änderung des FNP wird der Bebauungsplan Nr. 176 „Östlich zu den Dieven“ aufgestellt.

 

Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen. Dabei ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich zu unterrichten.

 

Ferner sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

Bei der Aufstellung der 42. FNP-Änderung sind gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB insbesondere die Belange des Umweltschutzes einschl. des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen und die Vorschriften des § 1 a BauGB anzuwenden. Dabei sind gem. § 2 Abs. 4 BauGB im Rahmen der Umweltprüfung die voraussichtlichen Umweltauswirkungen zu ermitteln. Eine artenschutzrechtliche Prüfung (SAP) sowie die Ausarbeitung eines landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sind Bestandteil der Umweltprüfung. Die Ergebnisse der Umweltprüfung einschl. der SAP sowie das Ergebnis des landschaftspflegerischen Begleitplanes werden in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die 42. FNP- Änderung - Ortsteil Kalkriese - wird gemäß §2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

 

  1. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

 

  1. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs.6 Nr. 7 und § 1 a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

 

  1. Der genaue Geltungsbereich ist in der beiliegenden Anlage gekennzeichnet.