- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
Sachverhalt / Begründung:
Mit der 42. Flächennutzungsplanänderung – Ortsteil Kalkriese - soll die Ausweisung einer Wohnbaufläche östlich der Straße „Zu den Dieven“ mit einer Größe von ca. 0,5 ha vorbereitet werden.
Im Ortsteil Kalkriese stehen keine freien Wohnbaugrundstücke zur
Verfügung. Dem gegenüber besteht ein Bedarf, der sich aus
konkreten Nachfragen nach Wohnbaugrundstücken ergibt. Aufgrund der vorgenannten Situation ergibt
sich daher ein städtebaulicher Handlungsbedarf, weiteres
Wohnbauland auszuweisen. Das
Plangebiet ist im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) als Fläche für die
Landwirtschaft dargestellt.
Gemäß § 1 (3) BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen,
sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist.
Planungsziel der Stadt ist es, mit der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes
(FNP), die Voraussetzungen für eine sinnvolle Erweiterung der vorhandenen
Wohnbebauung in Kalkriese zu schaffen. Parallel zur 42.
Änderung des FNP wird der Bebauungsplan Nr. 176 „Östlich zu den Dieven“
aufgestellt.
Eine frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen. Dabei ist die
Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren
voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich zu unterrichten.
Ferner sind die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden
kann, gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick
auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 BauGB aufzufordern.
Bei der Aufstellung der 42. FNP-Änderung sind gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB
insbesondere die Belange des Umweltschutzes einschl. des Naturschutzes und der
Landschaftspflege zu berücksichtigen und die Vorschriften des § 1 a BauGB
anzuwenden. Dabei sind gem. § 2 Abs. 4 BauGB im Rahmen der Umweltprüfung die
voraussichtlichen Umweltauswirkungen zu ermitteln. Eine artenschutzrechtliche
Prüfung (SAP) sowie die Ausarbeitung eines landschaftspflegerischen
Begleitplanes (LBP) im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sind
Bestandteil der Umweltprüfung. Die Ergebnisse der Umweltprüfung einschl. der
SAP sowie das Ergebnis des landschaftspflegerischen Begleitplanes werden in
einem Umweltbericht beschrieben und bewertet.
Beschlussvorschlag:
- Die 42.
FNP- Änderung - Ortsteil Kalkriese - wird gemäß §2 Abs. 1 BauGB
aufgestellt.
- Eine
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird
durchgeführt.
- Für die
Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs.6 Nr. 7 und § 1 a BauGB wird eine
Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen
Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und
bewertet werden.
- Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, werden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung auch im
Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.
- Der
genaue Geltungsbereich ist in der beiliegenden Anlage gekennzeichnet.