Sachverhalt
/ Begründung:
Im Haushalt des Jahres 2020 hat die Stadt
Bramsche anteilige Kosten für die Erstellung eines Klimaschutzkonzepts und die
Einstellung eines Klimaschutzmanagers veranschlagt. Mittlerweile haben sich die
Rahmenbedingungen für eine Förderung geändert. Die Erstellung eines
Klimaschutzkonzeptes wird seit Neuestem nicht mehr gefördert, da der Landkreis
Osnabrück als Masterplankommune gilt und damit für die kreisangehörigen
Kommunen vorausgesetzt wird, dass diese ein integriertes Klimaschutzkonzept
haben, auf dessen Grundlage die Kommunen direkt eine
Klimaschutzmanagementförderung über die Kommunalrichtlinie beantragen können.
Bei Veranschlagung der Haushaltsmittel galt
für die Umsetzung von Konzepten durch das Klimaschutzmanagement und die
Einstellung von Klimaschutzmanagern eine 65 %ige Förderung mit 2 Jahren
Laufzeit und der Möglichkeit einer Verlängerung. Jetzt wird eine Förderung von
40 % ausgesprochen mit 3 Jahren Laufzeit. In diesen 3 Jahren muss das
integrierte Klimaschutzkonzept durch die geförderte Kommune umgesetzt sein;
dies bedeutet, dass die geförderte Kommune sich auf eine bestimmte Anzahl von
durchzuführenden Maßnahmen einigen sollte, die auch in drei Jahren umgesetzt
werden können. Es ist davon auszugehen, dass dies max. 20 Maßnahmen sind, die überhaupt
in diesem Zeitraum umgesetzt werden können, da ja auch eine Einarbeitungszeit
für eine(n) Klimaschutzmanager/in zu berücksichtigen ist.
Die Stadt Bramsche und die Stadtwerke
Bramsche lassen sich bei der Vorbereitung der Beantragung der Förderung durch
die „Energielenker“ in Greven beraten. Über die „Energielenker“ ist der Stadt
Bramsche ein Bündel von 77 möglichen förderfähigen Maßnahmen auf Grundlage des
Klimaschutzkonzeptes des Landkreises vorgelegt worden, aus denen Stadtwerke und
Bauverwaltung einvernehmlich 20 für Stadt und Stadtwerke sinnvolle Maßnahmen
ausgewählt haben. Diese Maßnahmen sind in der beigefügten Datei grün
hinterlegt. Verwaltung und Geschäftsführung der Stadtwerke empfehlen diese 20
Maßnahmen als Grundlage für die Umsetzung heranzuziehen. Es steht der Politik
allerdings frei, andere Maßnahmen als die von Stadtwerken und Verwaltung
vorgeschlagenen zu wählen. Allerdings sollte die Obergrenze von 20 Maßnahmen im
Wesentlichen eingehalten werden.
Der weitere Verfahrensgang sieht so aus, dass
nach Auswahl geeigneter Maßnahmen diese inhaltlich durch die „Energielenker“
aus Greven in Abstimmung mit Stadtwerken und Verwaltung ausgearbeitet werden.
Daraus ergibt sich dann das erforderliche Klimaschutzkonzept für die Stadt
Bramsache. Dieses Paket ist nach Vorbereitung im Ausschuss für Stadtentwicklung
durch den Stadtrat zu beschließen, erst danach kann eine Antragstellung auf
Förderung des Klimaschutzmanagements erfolgen.
Kurzerläuterung zu den einzelnen Maßnahmen:
- A
9: Großes Potential vorhanden; von 3.300 Leuchten sind 950 auf LED
umgerüstet
- A 10: noch punktuelle Ergänzungen,
zusätzlich Einbau von Stromspeichern
- A 11: Hohe Priorität beim Ausbau der
digitalen Arbeitsinfrastruktur
- B
1: Diskussion über Energiestandards und Versorgungskonzepte in
Baugebieten
- B 2: Die Abschätzung von Klimafolgen
soll bereits im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung erfolgen:
- B 3: Maßnahme steht im Zusammenhang mit
Anlagencontracting der Stadtwerke und dem mögl. Ausbau von
Batteriespeichern.
- B 4: Grundsätzliche Prüfung von
Nahwärmeversorgungskonzepten bei Ausweisung und Nachverdichtung von
Baugebieten
- B 5: Wichtiger Ansatz im Rahmen der
Nachverdichtung und der Bestandsoptimierung
- B 6:
Aufbau und Pflege einer Förderdatenbank (erfolgt bereits im FB 4)
- C 4:
Vernetzung, Wissenstransfer
- C 5:
Obligatorisch bei Aufbau eines Klimaschutzmanagements
- C 11: Obligatorisch, grundsätzliche
Forderung der Fördermittelgeber
- E
1: Abstimmung von
Mobilitätskonzepten innerhalb des Landkreises
- E
2: elementar wichtiger Baustein der Umsetzung des
Verkehrsentwicklungsplanes
- E
4: Versuch der Einführung eines neuen Mobilitätskonzeptes im
ländlichen Raum
- E 13: Grundlage für die Förderung der
E-Mobilität
- E 20: Beitrag zur Energiewende,
Zusammenhang mit B 1
- F
2: Setzen von finanziellen Anreizen für private Investoren,
unterstreicht die Bedeutung des Klimaschutzes aus kommunaler Sicht
- F
6: Soll durch den
Klimaschutzmanager entwickelt werden, mögl. „Leuchtturmprojekt“ mit
Signalcharakter
- G
6: Zusammenhang mit Maßnahmen B 1 und B 2.
Verwaltung und Stadtwerke empfehlen den Beschluss
der im Anhang dargestellten Maßnahmen.
Beschlussvorschlag:
Die aus dem beigefügten Maßnahmenpool ausgewählten Maßnahmen dienen als Grundlage für ein auszuarbeitendes Klimaschutzkonzept der Stadt Bramsche.