Betreff
Auswahl von Maßnahmen für die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes
Vorlage
WP 16-21/0828
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Im Haushalt des Jahres 2020 hat die Stadt Bramsche anteilige Kosten für die Erstellung eines Klimaschutzkonzepts und die Einstellung eines Klimaschutzmanagers veranschlagt. Mittlerweile haben sich die Rahmenbedingungen für eine Förderung geändert. Die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes wird seit Neuestem nicht mehr gefördert, da der Landkreis Osnabrück als Masterplankommune gilt und damit für die kreisangehörigen Kommunen vorausgesetzt wird, dass diese ein integriertes Klimaschutzkonzept haben, auf dessen Grundlage die Kommunen direkt eine Klimaschutzmanagementförderung über die Kommunalrichtlinie beantragen können.

 

Bei Veranschlagung der Haushaltsmittel galt für die Umsetzung von Konzepten durch das Klimaschutzmanagement und die Einstellung von Klimaschutzmanagern eine 65 %ige Förderung mit 2 Jahren Laufzeit und der Möglichkeit einer Verlängerung. Jetzt wird eine Förderung von 40 % ausgesprochen mit 3 Jahren Laufzeit. In diesen 3 Jahren muss das integrierte Klimaschutzkonzept durch die geförderte Kommune umgesetzt sein; dies bedeutet, dass die geförderte Kommune sich auf eine bestimmte Anzahl von durchzuführenden Maßnahmen einigen sollte, die auch in drei Jahren umgesetzt werden können. Es ist davon auszugehen, dass dies max. 20 Maßnahmen sind, die überhaupt in diesem Zeitraum umgesetzt werden können, da ja auch eine Einarbeitungszeit für eine(n) Klimaschutzmanager/in zu berücksichtigen ist.

 

Die Stadt Bramsche und die Stadtwerke Bramsche lassen sich bei der Vorbereitung der Beantragung der Förderung durch die „Energielenker“ in Greven beraten. Über die „Energielenker“ ist der Stadt Bramsche ein Bündel von 77 möglichen förderfähigen Maßnahmen auf Grundlage des Klimaschutzkonzeptes des Landkreises vorgelegt worden, aus denen Stadtwerke und Bauverwaltung einvernehmlich 20 für Stadt und Stadtwerke sinnvolle Maßnahmen ausgewählt haben. Diese Maßnahmen sind in der beigefügten Datei grün hinterlegt. Verwaltung und Geschäftsführung der Stadtwerke empfehlen diese 20 Maßnahmen als Grundlage für die Umsetzung heranzuziehen. Es steht der Politik allerdings frei, andere Maßnahmen als die von Stadtwerken und Verwaltung vorgeschlagenen zu wählen. Allerdings sollte die Obergrenze von 20 Maßnahmen im Wesentlichen eingehalten werden.

 

Der weitere Verfahrensgang sieht so aus, dass nach Auswahl geeigneter Maßnahmen diese inhaltlich durch die „Energielenker“ aus Greven in Abstimmung mit Stadtwerken und Verwaltung ausgearbeitet werden. Daraus ergibt sich dann das erforderliche Klimaschutzkonzept für die Stadt Bramsache. Dieses Paket ist nach Vorbereitung im Ausschuss für Stadtentwicklung durch den Stadtrat zu beschließen, erst danach kann eine Antragstellung auf Förderung des Klimaschutzmanagements erfolgen.

 

Kurzerläuterung zu den einzelnen Maßnahmen:

 

  • A    9: Großes Potential vorhanden; von 3.300 Leuchten sind 950 auf LED umgerüstet
  • A 10: noch punktuelle Ergänzungen, zusätzlich Einbau von Stromspeichern
  • A 11: Hohe Priorität beim Ausbau der digitalen Arbeitsinfrastruktur
  • B   1: Diskussion über Energiestandards und Versorgungskonzepte in Baugebieten
  • B 2: Die Abschätzung von Klimafolgen soll bereits im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung erfolgen:
  • B 3: Maßnahme steht im Zusammenhang mit Anlagencontracting der Stadtwerke und dem mögl. Ausbau von Batteriespeichern.
  • B 4: Grundsätzliche Prüfung von Nahwärmeversorgungskonzepten bei Ausweisung und Nachverdichtung von Baugebieten
  • B 5: Wichtiger Ansatz im Rahmen der Nachverdichtung und der Bestandsoptimierung
  • B 6:  Aufbau und Pflege einer Förderdatenbank (erfolgt bereits im FB 4)
  • C 4:  Vernetzung, Wissenstransfer
  • C 5:  Obligatorisch bei Aufbau eines Klimaschutzmanagements
  • C 11: Obligatorisch, grundsätzliche Forderung der Fördermittelgeber
  • E   1:  Abstimmung von Mobilitätskonzepten innerhalb des Landkreises
  • E   2: elementar wichtiger Baustein der Umsetzung des Verkehrsentwicklungsplanes
  • E   4: Versuch der Einführung eines neuen Mobilitätskonzeptes im ländlichen Raum
  • E 13: Grundlage für die Förderung der E-Mobilität
  • E 20: Beitrag zur Energiewende, Zusammenhang mit B 1
  • F   2: Setzen von finanziellen Anreizen für private Investoren, unterstreicht die Bedeutung des Klimaschutzes aus kommunaler Sicht
  • F   6:  Soll durch den Klimaschutzmanager entwickelt werden, mögl. „Leuchtturmprojekt“ mit Signalcharakter
  • G    6: Zusammenhang mit Maßnahmen B 1 und B 2.

 

Verwaltung und Stadtwerke empfehlen den Beschluss der im Anhang dargestellten Maßnahmen.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die aus dem beigefügten Maßnahmenpool ausgewählten Maßnahmen dienen als Grundlage für ein auszuarbeitendes Klimaschutzkonzept der Stadt Bramsche.