Betreff
Neufassung der Satzung der Stadt Bramsche über die Erhebung von Friedhofsgebühren
Vorlage
WP 16-21/0651/1
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Mit Beschlussvorlage vom 13.06.2019, Vorlagen-Nr. 651, wurde den politischen Gremien die Gebührenkalkulation für die Jahre 2018/2019 vorgelegt. Auf Grundlage dieser Kalkulation, die extern durch die Fa. Schneider & Zajontz in Heilbronn durchgeführt wurde, wurde die Neufassung der Satzung der Stadt Bramsche über die Erhebung von Friedhofsgebühren als Entwurf aufgestellt. Dieser Entwurf liegt der Vorl.-Nr. 651 ebenfalls bei. Richtigerweise wurden seitens der Verwaltung die kalkulierten Gebühren mit Ausgleich von Vorjahresergebnissen in den Entwurf der Gebührensatzung aufgenommen.

 

Wie Im Abschnitt V der Vorlage ausführlich dargelegt wurde, entscheidet der Rat der Stadt Bramsche über die Höhe der Gebühren. Entscheidet sich der Rat dazu, keine kostendeckenden Gebühren zu erheben, bleibt festzuhalten, dass die Differenz aus den allgemeinen Haushaltsmitteln der Stadt getragen wird.

 

In einer Arbeitsgruppe, an der Vertreter aller Ratsfraktionen teilnahmen, konnte keine einvernehmliche Gebührenhöhe erarbeitet werden.

 

Als Arbeitshilfe wurde der Arbeitsgruppe die anliegende Tabelle seitens der Verwaltung vorgelegt. In dieser Tabelle wurde die Erhöhung der jetzt gültigen Gebührensätze (Spalte 1) um 50 % (ocker hinterlegt) und die kalkulierte Gebühr (ohne Ausgleich der Vorjahresergebnisse) plus der aktuellen Gebühr geteilt durch zwei (gelb hinterlegt) dargestellt.

 

Im Vergleich wurde die kalkulierte Gebühr ohne Ausgleich von Vorjahresergebnissen (also bereits reduziert) in Spalte 4 gegenübergestellt.

 

Ferner wurden in dieser Tabelle die derzeit gültigen Gebühren der Städte und Gemeinden Osnabrück, Wallenhorst, Melle, Georgsmarienhütte und Fürstenau zum Vergleich aufgeführt.

 

Die ab Zeile 17 aufgeführten Gebühren sollten so übernommen werden bzw. nach Aufwand abgerechnet werden. Diese Gebühren richten sich nach den kalkulierten Gebühren ohne Ausgleich von Vorjahresergebnissen (also bereits reduziert).


Beschlussvorschlag: