Sachverhalt / Begründung:
Gemäß § 71 Abs. 9
Satz 3 NKomVG können Fraktionen und Gruppen von ihnen benannte
Ausschussmitglieder ersetzen, wenn die Mitgliedschaft des Ausschussmitglieds in
der Vertretung endet oder wenn es auf die Mitgliedschaft im Ausschuss
verzichtet. Die FDP-Fraktion hat aufgrund des Mandatsverzichts des Herrn Jan
Beinke die im vorstehenden Beschlussvorschlag aufgeführte Nachfolgebesetzung
angezeigt.
Nach § 71 Abs. 5 NKomVG hat der Rat die Änderung der Besetzung des Ausschusses durch Beschluss festzustellen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat stellt
folgende Änderung der Besetzung des Ausschusses für Schule und Kultur gem. § 71
Abs. 5 NKomVG fest:
An die Stelle von Frau
Anette Staas-Niemeyer tritt als Mitglied des Ausschusses für Schule und Kultur Frau
Anke Wittemann.