- Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
- Bezugsvorlagen: WP 16-21/0387, WP 16-21/0711
Sachverhalt / Begründung:
Im Rahmen der Beschluss-Vorlage Nr. WP 16-21/0387 hat der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Umwelt in öffentlicher Sitzung am 28.05.2018 die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 167 „Stiftung Hof Pente“ mit örtlichen
Bauvorschriften beschlossen.
Auf der landwirtschaftlichen Hofstelle „Hartkemeyer" findet
derzeitig eine ökologisch nachhaltige Bearbeitung der landwirtschaftlichen
Flächen statt.
Zweck der gemeinnützigen „Gemeinschaftsstiftung Hof Pente“ ist die
Förderung der Landschaftspflege und des Naturschutzes, Bildung und Erziehung
einschließlich der Berufsausbildung sowie das bürgerschaftliche Engagement im
Verfolgen dieser Zwecke. Grundlage der Stiftungstätigkeit ist das
gemeinschaftsgetragene Bemühen um eine ökologisch sinnvolle Nutzung forst- und landwirtschaftlich
genutzter Flächen und um eine alternative Handlungs- und Natur-Pädagogik.
Diese Grundlagen sollen nunmehr durch ein Modellprojekt in Form eines
Bauernhofkindergartens, einer freien Hofschule „Pente” (Allgemeinbildende
Ersatzschule in freier Trägerschaft) und einem berufsschulischen Bereich
(Berufsschule in freier Trägerschaft) mit insgesamt ca. 100 - 120 Schülern und
Auszubildenden erweitert werden.
Für die Umsetzung und planungsrechtliche Absicherung des Vorhabens war
die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich. Im Bebauungsplan wird der Bereich als
“sonstiges Sondergebiet“, welches in fünf untergeordnete Sondergebiete mit den
Zweckbestimmungen SO1 „Schulischen und frühkindlichen
Bildungseinrichtungen mit ökologischem Schwerpunkt in der Landwirtschaft, SO2
Schul- und Seminareinrichtungen mit ökologischem Schwerpunkt in der
Landwirtschaft, SO3 und SO4 Landwirtschaftliche Nutzungen und SO5
Nutzungsbezogenen Verkehrs- und Freiflächen sowie Bedarfsstellplätze gegliedert.
Parallel wurde die 38.
Flächennutzungsplanänderung (FNP) – Ortsteil Pente durchgeführt, um rechtliche
Voraussetzungen hinsichtlich der Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem
Flächennutzungsplan zu schaffen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3, Abs. 1 BauGB wurde in der
Zeit vom 13.06.2019 bis einschl. 15.07.2019 durchgeführt. Am 12.06.2019 fand
außerdem eine Informations- und Erörterungs-versammlung im Rathaus der Stadt
Bramsche statt.
Mit Schreiben und email vom 17.06.2019 wurde den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 1 BauGB Gelegenheit gegeben, sich
spätestens bis zum 17.07.2019 zu dem Planentwurf und der Begründung,
insbesondere im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad
der Umweltprüfung, zu äußern.
Mit der Beschluss-Vorlage Nr. WP 16-21/0711 hat der
Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 28.11.2019 die öffentliche Auslegung
des Bebauungsplanes Nr. 167 „Gemeinschaftsstiftung Hof Pente“ mit örtlichen
Bauvorschriften einschließlich Begründung und Umweltbericht gemäß § 3, Abs. 2
BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4, Abs. 2 BauGB beschlossen.
Nach Veröffentlichung in den „Bramscher Nachrichten“ und durch Aushang
im Rathaus am 04.12.2019 und E-Mail vom 12.12.2020 wurde den Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange die Gelegenheit gegeben, sich bis
spätestens zum 13.01.2020 zum Planentwurf und der Begründung und Umweltbericht
zu äußern. Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf zum Bebauungsplan
zusammen mit der Begründung, dem Umweltbericht einschließlich spezieller
artenschutzrechtlichen Prüfung und den umweltrelevanten Stellungnahmen vom 12.12.2019
bis einschl. 13.01.2020 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der gesamte Bereich
befindet sich im Landschaftsschutzgebiet OS 50, „Wiehengebirge und Nördliches
Osnabrücker Hügelland“ vom 01.11.2009, in einer Pufferzone. Nördlich grenzt die
Kernzone des Landschaftsschutzgebietes an. Aus diesem Grunde musste ein
Löschungsverfahren innerhalb des Geltungsbereiches durchgeführt werden. Die geplante Änderung der Verordnung zum
Schutz von Landschaftsteilen im Landkreis Osnabrück OS 50 („Wiehengebirge und
Nördliches Osnabrücker Hügelland“) vom 28. Sept. 2009 im Gebiet der Stadt
Bramsche, Ortsteil Pente wurde mit der Vorlage VO/2020/656 am 30. Januar 2020
in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Energie des Landkreises Osnabrück
mehrheitlich angenommen und wird vorrausichtlich am 09. März 2020 im Kreistag
entschieden.
Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials wird empfohlen, den
Bebauungsplan Nr. 167 „Gemeinschaftsstiftung Hof Pente“ mit örtlichen
Bauvorschriften, in der vorliegenden Fassung, einschließlich der Begründung und
des Umweltberichts, zu beschließen.
Im Umweltbericht zum Bebauungsplan wurden inhaltlich keine Änderungen vorgenommen, lediglich das Datum angepasst. Aus diesem Grunde wird der Umweltbericht nicht an die Vorlage angehängt gleiches trifft für die Planunterlage zu. Die Unterlagen sind zu finden in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 28.11.2019. Auf Anfrage können die Unterlagen nochmals zugestellt werden.
Beschlussvorschlag:
- Die im Rahmen
des Planverfahrens vorgebrachten und – soweit abwägungsbeachtlich – in der
beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur
Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung /
Beschluss-Empfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten
Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.
- Der
Bebauungsplan Nr. 167 „Gemeinschaftsstiftung Hof Pente“ mit örtlichen
Bauvorschriften, wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der vorliegenden
Fassung als Satzung und zusammen mit der dazugehörigen Begründung und dem
Umweltbericht beschlossen.