- Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
- Bezugsvorlage WP 16-21/0653
Sachverhalt / Begründung:
Im Rahmen der
Beschluss-Vorlage Nr. WP 16-21/0653 hat der Verwaltungssauschuss der Stadt
Bramsche nach erfolgter Vorberatung durch den Ortsrat Schleptrup und den
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Umwelt in öffentlicher Sitzung am 28.11.2019 die Aufstellung und die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Auf dem Diek“, 1. Änderung,
einschließlich Begründung gemäß § 3, Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 2 BauGB
beschlossen.
Das Planverfahren
erfolgte im vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der
Innenentwicklung). Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem
Umweltbericht nach § 2 a BauGB wurde abgesehen. § 4 c BauGB wurde nicht
angewendet. Ferner wurde von der der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung
der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 07.01.2020 die
Gelegenheit gegeben, sich bis spätestens 14.02.2020 zum Planentwurf und
Begründung zu äußern. Des Weiteren hat der o. g. Bebauungsplan in der Zeit vom
13.01.2020 bis einschließlich 14.02.2020 im Rathaus der Stadt Bramsche,
Fachbereich 4 – Stadtentwicklung, Bau und Umwelt, ausgelegen. Zeitgleich waren
die Unterlagen zum Planverfahren unter www.stadt-bramsche.de/Bekanntnachungen einsehbar. Das
vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange. Private Anregungen oder Hinweise sind nicht eingegangen.
Mit der 1. Änderung
zum Bebauungsplan Nr. 86 „Auf dem Diek“ wird die Voraussetzung für die
wohnbauliche Entwicklung einer bisher ungenutzten Fläche geschaffen und somit
der unvermindert großen Nachfrage nach Wohnraum Rechnung getragen.
Nach Prüfung des Abwägungsmaterials wird empfohlen, die 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 86 „Auf dem Diek“ in der vorliegenden Fassung, einschließlich der Begründung, zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
1. Die im Rahmen des
Planverfahrens vorgebrachten und soweit abwägungsbeachtlich – in der
beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis
genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung / Beschlussempfehlung“
beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des
Satzungsbeschlusses.
2. Der Bebauungsplan
Nr. 86 „Auf dem Diek“, 1. Änderung, wird gemäß § 10 BauGB in der vorliegenden
Fassung einschließlich der dazugehörigen Begründung als Satzung beschlossen.