Betreff
Bebauungsplan Nr. 40 "Hesepe- Mitte", 3. Änderung
- Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
- Bezugsvorlagen: WP 16-21/0625 und WP 16-1/0700
Vorlage
WP 16-21/0768
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Im Rahmen der Beschluss-Vorlage Nr. WP 16-21/0625 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt in öffentlicher Sitzung am 16.05.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Hesepe- Mitte“, 3. Änderung beschlossen.

Des Weiteren wurde mit der Beschluss-Vorlage Nr. WP 16-21/0700 vom Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 28.11.2019 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Hesepe- Mitte“, 3. Änderung, einschließlich Begründung gemäß § 3, Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Das Planverfahren erfolgte im vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB wurde abgesehen. § 4 c BauGB wurde nicht angewendet. Ferner wurde von der der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 07.01.2019 die Gelegenheit gegeben, sich bis spätestens 14.02.2020 zum Planentwurf und Begründung zu äußern. Des Weiteren hat der o. g. Bebauungsplan in der Zeit vom 13.01.2020 bis einschließlich 14.02.2020 im Rathaus der Stadt Bramsche, Fachbereich 4 – Stadtentwicklung, Bau und Umwelt, ausgelegen. Zeitgleich waren die Unterlagen zum Planverfahren unter www.stadt-bramsche.de/Bekanntmachungen einsehbar. Das vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Private Anregungen oder Hinweise sind nicht eingegangen.

 

Mit der 3. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 40 „Hesepe- Mitte“ wird die Voraussetzung für die Nachverdichtung und Neuordnung des Geländes der ehemaligen „Alten Weberei“ im Ortsteil Hesepe geschaffen. Durch die geplante wohnbauliche Entwicklung wird die brachliegende Fläche einer sinnvollen Nachnutzung zugeführt und der unvermindert großen Nachfrage nach Wohnraum Rechnung getragen.

 

Nach Prüfung des Abwägungsmaterials wird empfohlen, die 3. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 40 „Hesepe- Mitte“ in der vorliegenden Fassung, einschließlich der Begründung, zu beschließen.

 

 


Beschlussvorschlag:

1.       Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und soweit abwägungsbeachtlich – in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung / Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

 

2.       Der Bebauungsplan Nr. 40 „Hesepe - Mitte“, 3. Änderung, wird gemäß § 10 BauGB in der vorliegenden Fassung einschließlich dazugehöriger Begründung als Satzung beschlossen.