- Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
- Bezugsvorlagen: WP 16-21/0625 und WP 16-1/0700
Sachverhalt / Begründung:
Im Rahmen der
Beschluss-Vorlage Nr. WP 16-21/0625 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Umwelt in öffentlicher Sitzung am 16.05.2019 die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 40 „Hesepe- Mitte“, 3. Änderung beschlossen.
Des Weiteren wurde
mit der Beschluss-Vorlage Nr. WP 16-21/0700 vom Verwaltungsausschuss in seiner
Sitzung am 28.11.2019 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 40
„Hesepe- Mitte“, 3. Änderung, einschließlich Begründung gemäß § 3, Abs. 2 BauGB
sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4, Abs. 2 BauGB beschlossen.
Das Planverfahren
erfolgte im vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der
Innenentwicklung). Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem
Umweltbericht nach § 2 a BauGB wurde abgesehen. § 4 c BauGB wurde nicht
angewendet. Ferner wurde von der der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung
der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 07.01.2019 die
Gelegenheit gegeben, sich bis spätestens 14.02.2020 zum Planentwurf und
Begründung zu äußern. Des Weiteren hat der o. g. Bebauungsplan in der Zeit vom
13.01.2020 bis einschließlich 14.02.2020 im Rathaus der Stadt Bramsche,
Fachbereich 4 – Stadtentwicklung, Bau und Umwelt, ausgelegen. Zeitgleich waren
die Unterlagen zum Planverfahren unter www.stadt-bramsche.de/Bekanntmachungen einsehbar. Das
vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange. Private Anregungen oder Hinweise sind nicht eingegangen.
Mit der 3. Änderung
zum Bebauungsplan Nr. 40 „Hesepe- Mitte“ wird die Voraussetzung für die
Nachverdichtung und Neuordnung des Geländes der ehemaligen „Alten Weberei“ im Ortsteil
Hesepe geschaffen. Durch die geplante wohnbauliche Entwicklung wird die
brachliegende Fläche einer sinnvollen Nachnutzung zugeführt und der
unvermindert großen Nachfrage nach Wohnraum Rechnung getragen.
Nach Prüfung des Abwägungsmaterials wird empfohlen, die 3. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 40 „Hesepe- Mitte“ in der vorliegenden Fassung, einschließlich der Begründung, zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
1. Die im Rahmen des
Planverfahrens vorgebrachten und soweit abwägungsbeachtlich – in der
beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis
genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung / Beschlussempfehlung“
beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des
Satzungsbeschlusses.
2. Der Bebauungsplan
Nr. 40 „Hesepe - Mitte“, 3. Änderung, wird gemäß § 10 BauGB in der vorliegenden
Fassung einschließlich dazugehöriger Begründung als Satzung beschlossen.