Die Stadt Bramsche
hat nach § 128 NKomVG für jedes Haushaltsjahr einen konsolidierten
Gesamtabschluss aufzustellen. Der konsolidierte Gesamtabschluss besteht aus
einer konsolidierten Gesamtergebnisrechnung, einer konsolidierten Gesamtbilanz
und einem Konsolidierungsbericht. Dem
Konsolidierungsbericht sind die konsolidierte Anlagenübersicht, die
konsolidierte Forderungsübersicht und die konsolidierte Verschuldungsübersicht
beizufügen. Damit bildet der konsolidierte Gesamtabschluss den Konzern Stadt
Bramsche als rechtliche und wirtschaftliche Einheit unter Eliminierung
(Konsolidierung) sämtlicher konzerninterner Vermögens-, Schulden und
Ergebnisverflechtungen ab.
Der
Gesamtabschluss der Stadt Bramsche beinhaltet die Kernverwaltung (Mutter) und
die Stadtwerke Bramsche GmbH, die Stadtmarketing GmbH und den
Abwasserbeseitigungsbetrieb (Töchter). Er stellt in der Gesamtergebnisrechnung
und in der Gesamtbilanz alle Vorgänge so dar, als ob es sich um ein Unternehmen
handeln würde.
Gem. § 129 Abs. 1
NKomVG ist der konsolidierte Gesamtabschluss nach Ende des Haushaltsjahres
aufzustellen und vom Rat zu beschließen. Ein Gesamtabschluss ist erstmals für
das Jahr 2012 aufzustellen.
Die
Vollständigkeit und Richtigkeit des konsolidierten Gesamtabschlusses 2012 wurde
am 16.12.2019 vom Bürgermeister festgestellt.
Eine
ausführliche Begründung ist dem als Anlage beigefügten konsolidierten
Gesamtabschluss mit Konsolidierungsbericht 2012 zu entnehmen.
Prüfbericht
des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Bramsche
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bramsche hat gemäß § 156 Abs. 2 NKomVG
mit der Durchführung der Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses 2012
einen Wirtschaftsprüfer beauftragt. Dieser hat den vorgelegten konsolidierten
Gesamtabschluss geprüft und unter Nr. F des Schlussberichtes über die Prüfung
des konsolidierten Gesamtabschlusses 2012 den folgenden Bestätigungsvermerk
gemacht:
„Der vorliegende, auf den 31. Dezember 2012 aufgestellte
konsolidierte Gesamtabschluss
der Stadt, entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt
ansonsten unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragsgesamtlage
der Stadt.“
„Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des konsolidierten
Gesamtabschlusses und
des Konsolidierungsberichts für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis
31. Dezember 2012
erstatte ich in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften
und in Anlehnung an
die Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei
Abschlussprüfungen.“
Stellungnahme des
Bürgermeisters
Im Schlussbericht über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2012 ist unter Punkt B III eine Überschreitung der gesetzlich normierten „Soll“ - Aufstellungsfrist von sechs Monaten nach dem Endes des Haushaltjahres als nicht eingehalten aufgeführt.
Wie bereits in den Stellungnahmen zum Jahresabschluss des
Kernhaushaltes aufgeführt, ist bereits ein weiter Auftrag zur Erstellung des Gesamtabschlusses 2013 vergeben. Sobald diese Gesamtabschlüsse
vorliegen werden die Jahre 2014 und 2015 beauftragt.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Bramsche beschließt gem. § 129 Abs. 1 NKomVG den konsolidierten
Gesamtabschluss 2012.
Der
Rat bestätigt den geprüften konsolidierten Gesamtabschluss 2012 mit einer
konsolidierten Gesamtbilanzsumme von 191.149.085 € und einem konsolidierten
Gesamtergebnis von – 59.084
€.