Betreff
Beschluss über die Feststellung des konsolidierten Gesamtabschlusses 31.12.2012 (Gesamtabschluss 2012)
Vorlage
WP 16-21/0765
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Die Stadt Bramsche hat nach § 128 NKomVG für jedes Haushaltsjahr einen konsolidierten Gesamtabschluss aufzustellen. Der konsolidierte Gesamtabschluss besteht aus einer konsolidierten Gesamtergebnisrechnung, einer konsolidierten Gesamtbilanz und einem Konsolidierungsbericht.  Dem Konsolidierungsbericht sind die konsolidierte Anlagenübersicht, die konsolidierte Forderungsübersicht und die konsolidierte Verschuldungsübersicht beizufügen. Damit bildet der konsolidierte Gesamtabschluss den Konzern Stadt Bramsche als rechtliche und wirtschaftliche Einheit unter Eliminierung (Konsolidierung) sämtlicher konzerninterner Vermögens-, Schulden und Ergebnisverflechtungen ab.

 

Der Gesamtabschluss der Stadt Bramsche beinhaltet die Kernverwaltung (Mutter) und die Stadtwerke Bramsche GmbH, die Stadtmarketing GmbH und den Abwasserbeseitigungsbetrieb (Töchter). Er stellt in der Gesamtergebnisrechnung und in der Gesamtbilanz alle Vorgänge so dar, als ob es sich um ein Unternehmen handeln würde.

 

Gem. § 129 Abs. 1 NKomVG ist der konsolidierte Gesamtabschluss nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Rat zu beschließen. Ein Gesamtabschluss ist erstmals für das Jahr 2012 aufzustellen.

 

Die Vollständigkeit und Richtigkeit des konsolidierten Gesamtabschlusses 2012 wurde am 16.12.2019 vom Bürgermeister festgestellt.

 

Eine ausführliche Begründung ist dem als Anlage beigefügten konsolidierten Gesamtabschluss mit Konsolidierungsbericht 2012 zu entnehmen.

 

 

Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Bramsche

 

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bramsche hat gemäß § 156 Abs. 2 NKomVG mit der Durchführung der Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses 2012 einen Wirtschaftsprüfer beauftragt. Dieser hat den vorgelegten konsolidierten Gesamtabschluss geprüft und unter Nr. F des Schlussberichtes über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses 2012 den folgenden Bestätigungsvermerk gemacht:

 

„Der vorliegende, auf den 31. Dezember 2012 aufgestellte konsolidierte Gesamtabschluss

der Stadt, entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ansonsten unter Beachtung

der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen

entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragsgesamtlage der Stadt.“

 

„Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses und

des Konsolidierungsberichts für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012

erstatte ich in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und in Anlehnung an

die Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen.“

 

Stellungnahme des Bürgermeisters

Im Schlussbericht über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2012 ist unter Punkt B III eine Überschreitung der gesetzlich normierten „Soll“ - Aufstellungsfrist von sechs Monaten nach dem Endes des Haushaltjahres als nicht eingehalten aufgeführt.

 

Wie bereits in den Stellungnahmen zum Jahresabschluss des Kernhaushaltes aufgeführt, ist bereits ein weiter Auftrag zur Erstellung des Gesamtabschlusses  2013 vergeben. Sobald diese Gesamtabschlüsse vorliegen werden die Jahre 2014 und 2015 beauftragt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt gem. § 129 Abs. 1 NKomVG den konsolidierten Gesamtabschluss 2012.

Der Rat bestätigt den geprüften konsolidierten Gesamtabschluss 2012 mit einer konsolidierten Gesamtbilanzsumme von 191.149.085 € und einem konsolidierten Gesamtergebnis von               – 59.084 €.