Sachverhalt / Begründung:
Herr Jan Beinke
teilte mit Schreiben vom 11.12.2019 mit, dass er sein Mandat im Stadtrat
Bramsche niederlegt. Damit endet sein Mandat im Stadtrat Bramsche.
Nach § 52 Abs. 2
i.V.m. § 91 Abs. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Stadtrat
das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des Sitzverlustes zu Beginn
seiner nächsten Sitzung durch Beschluss festzustellen. Dem betroffenen Stadtratsmitglied
ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Das Mandat endet mit diesem
Beschluss.
Mit dem Ausscheiden des Stadtratsmitglieds Herrn Jan Beinke rückt Frau Anke
Wittemann, Hindemithstraße 1, 49565 Bramsche, als Ersatzperson für den Stadtrat
Bramsche nach.
Da es sich um eine innerorganisatorische Angelegenheit des
Rates handelt, bedarf es keiner Vorberatung durch den Verwaltungsausschuss.
Beschlussvorschlag:
Es wird
festgestellt, dass die Mitgliedschaft des Stadtratsmitglieds Herrn Jan Beinke
durch schriftliche Verzichtserklärung gegenüber dem Hauptverwaltungsbeamten
nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz beendet ist.