Betreff
Ernennung des Stadtbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche
Vorlage
WP 16-21/0762
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Der Rat der Stadt Bramsche hat in seiner Sitzung am 01.10.2019 beschlossen, den ehemaligen Stadtbrandmeister, Herrn Amin Schnieder,  auf dessen Antrag gemäß § 31 Abs. 1 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) i. V. m. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz – BeamtStG) mit Ablauf des 15. Oktober 2019 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche zu entlassen.

Seit dem 16.Oktober 2019 nimmt der stellvertretende Stadtbrandmeister, Herr Wilfried Menke, die Aufgaben des Stadtbrandmeisters wahr.

 

In der Versammlung der Ortsbrandmeister und stellvertretenden Ortsbrandmeister  am 10. Februar 2020 wurde Herr Jörg Ludwigs als Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche gemäß § 20 Abs. 5 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) vorgeschlagen.

 

Die nach § 20 Abs. 3 des NBrandSchG erforderlichen Voraussetzungen werden von Herrn Ludwigs erfüllt. Zu diesen Voraussetzungen gehören die persönliche und fachliche Eignung, praktische Erfahrungen im Feuerwehrdienst und die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Ausbildungslehrgängen an einer zentralen Ausbildungseinrichtung eines Landes.

 

Herr Ludwigs nimmt seit dem 01.04.2012 die Funktion des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Bramsche – Mitte bereits wahr. In der Zeit vom 12.03.2009 bis zum 31.03.2012 war Herr Ludwigs bereits stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Bramsche – Mitte.

 

Seitens des Herrn Kreisbrandmeisters Cornelis van de Water, bestehen gegen die Ernennung von Herrn Ludwigs zum Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche keine Bedenken.

 

Nach § 20 Abs. 4 NBrandSchG beschließt der Rat der Stadt Bramsche über die Ernennung. Der Vorgeschlagene ist dann in das Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche für die Dauer von sechs Jahren zu berufen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt, Herrn Jörg Ludwigs zum Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche zu ernennen und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.