Betreff
Bebauungsplan Nr. 87 "Blankenburger Straße", 1. Änderung
Vorlage
WP 16-21/0748
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Das Plangebiet der vorliegenden 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 87 umfasst im Ortsteil Epe einen kleineren  Bereich an der  „Blankenburger Straße“ mit einer Größe von 3.612 qm. 

Der Ursprungsplan Nr. 87 „Blankenburger Straße“  ist am 12.09.1991 rechtskräftig geworden. Bereits bisher war auf den Flurstücken 88/9 und 88/10, Flur 3, Gemarkung Epe ein allgemeines Wohngebiet  (WA) festgesetzt.  Des Weiteren ist auf den Grundstücken 88/11 und 88/12 Flur 3, Gemarkung Epe  eine landwirtschaftliche Fläche festgesetzt mit einem Leitungsrecht für eine 10KV Freileitung. Diese Leitung ist mittlerweile in den Boden verlegt worden, so dass eine Bebauung nunmehr möglich ist. Hier wird ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt, wodurch die vorhandene Wohnbebauung ergänzt wird.       

 

Um den vorgenannten Bereich städtebaulich geordnet weiterzuentwickeln, wird die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes aufgestellt. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.87 „Blankenburger Straße“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB durchgeführt.  Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach  § 2 (4) BauGB und die Erstellung eines Umweltberichtes kann im Rahmen dieses Verfahrens verzichtet werden. Gleichwohl werden die Belange von Natur und Umwelt berücksichtigt.

Weiterhin wird von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach

§ 3 (1) BauGB und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB abgesehen. Die öffentliche Auslegung der Bebauungsplanänderung gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB finden parallel statt. 

 


Beschlussvorschlag:

  1. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.87 „Blankenburger Straße“ wird beschlossen.  
  2. Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB.  Der Entwurf der 1. Änderung des BBP Nr. 87 „Blankenburger Straße“ und der Entwurf der Begründung werden beschlossen und gem. § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt.
  3. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung durchgeführt. 
  4. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 87 „Blankenburger Straße“ soll  im Geltungsbereich der vorliegenden 1. Änderung außer Kraft gesetzt werden.
  5. Der Geltungsbereich ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.