Sachverhalt / Begründung:
Das Plangebiet
der vorliegenden 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 87 umfasst im Ortsteil Epe
einen kleineren Bereich an der „Blankenburger Straße“ mit einer Größe von
3.612 qm.
Der Ursprungsplan
Nr. 87 „Blankenburger Straße“ ist am
12.09.1991 rechtskräftig geworden. Bereits bisher war auf den Flurstücken 88/9
und 88/10, Flur 3, Gemarkung Epe ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Des Weiteren ist auf den Grundstücken 88/11
und 88/12 Flur 3, Gemarkung Epe eine
landwirtschaftliche Fläche festgesetzt mit einem Leitungsrecht für eine 10KV
Freileitung. Diese Leitung ist mittlerweile in den Boden verlegt worden, so
dass eine Bebauung nunmehr möglich ist. Hier wird ein allgemeines Wohngebiet
festgesetzt, wodurch die vorhandene Wohnbebauung ergänzt wird.
Um den vorgenannten
Bereich städtebaulich geordnet weiterzuentwickeln, wird die vorliegende
Änderung des Bebauungsplanes aufgestellt. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr.87 „Blankenburger Straße“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. §
13 a BauGB durchgeführt. Auf die
Durchführung einer Umweltprüfung nach §
2 (4) BauGB und die Erstellung eines Umweltberichtes kann im Rahmen dieses
Verfahrens verzichtet werden. Gleichwohl werden die Belange von Natur und
Umwelt berücksichtigt.
Weiterhin wird von
einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach
§ 3 (1) BauGB und
der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1)
BauGB abgesehen. Die öffentliche Auslegung der Bebauungsplanänderung gemäß § 3
(2) BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2)
BauGB finden parallel statt.
Beschlussvorschlag:
- Die Aufstellung der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr.87 „Blankenburger Straße“ wird beschlossen.
- Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der
Innenentwicklung nach § 13 a BauGB.
Der Entwurf der 1. Änderung des BBP Nr. 87 „Blankenburger Straße“
und der Entwurf der Begründung werden beschlossen und gem. § 3 (2) BauGB
öffentlich ausgelegt.
- Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 (2) BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung
durchgeführt.
- Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 87
„Blankenburger Straße“ soll im
Geltungsbereich der vorliegenden 1. Änderung außer Kraft gesetzt werden.
- Der Geltungsbereich ist der beigefügten Anlage
zu entnehmen.