Sachverhalt / Begründung:
Gem. § 111 Abs. 7 der Niedersächsischen Kommunalverfassung ist die
Einwerbung und Annahme von Zuwendungen durch Kommunen ausdrücklich zugelassen.
Gem. § 26 KomHKVO entscheidet über die Annahme von Spenden und
Zuwendungen mit einem Wert bis 100,- Euro der Bürgermeister.
Die Entscheidungszuständigkeit bei Spenden und Zuwendungen mit einem Wert
über 100,- Euro bis höchstens 2.000,- Euro liegt beim Verwaltungsausschuss,
sofern die Zuständigkeit hierfür vom Rat auf den Verwaltungsausschuss
übertragen wurde. Für die Stadt Bramsche wurde die Zuständigkeit entsprechend
übertragen.
Für die Annahme von Spenden und
Zuwendungen über 2.000,- Euro liegt die Entscheidungszuständigkeit beim Rat.
Zu beachten ist § 26 Abs. 3 KomHKVO. Leistet eine gebende Stelle in einem
Haushaltsjahr mehrere Zuwendungen, deren Gesamtwert die Wertgrenze von 100,-
Euro bzw. 2.000,- Euro überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der
Überschreitung an das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes zuständige
Organ über die Annahme und Vermittlung der Zuwendung.
Die bereits eingenommenen Spenden werden bis zur Entscheidung über die
Annahme nur vorübergehend angenommen und werden erst nach der der Zustimmung
des entsprechenden Gremiums zweckentsprechend verwendet. Ferner wird den
zuwendenden Stellen auf Anfrage hin eine Zuwendungsbestätigung
ausgestellt.
Beschlussvorschlag:
Die im Jahr 2018 bei
der Stadt Bramsche eingegangenen Spenden und Zuwendungen über 2.000,- Euro
werden angenommen und dem Zuwendungszweck entsprechend verwendet.
Es handelt sich um
folgende Spenden:
Förderverein der
Grundschule Engter (Gesamtsumme18.352,81 Euro)
- 1.078,00 Euro Barspende für
die Anschaffung von Bücher für die Schulbibliothek
- 1.794,00 Euro Barspende
für die Anschaffung von 5 Stellwänden
- 209,58 Euro Barspende
für die Anschaffung von Sporthosen für Schulteams
- 1.353,03 Euro Barspende für
die Anschaffung von Schulplanern 2018/19
- 154,70 Euro Barspende
für die Anschaffung von Büchern für die Schulbibliothek
- 567,25 Euro Barspende
für die Anschaffung von Pausenspielgeräten
- 320,32 Euro Barspende
für die Anschaffung von Pausenspielgeräten
- 350,00 Euro Barspende
für den Ernährungsführerschein
- 12.525,93 Euro Barspende für den Kauf von Laptops, Beamer und
Kameras
Fa. Dallmann
GmbH, Bramsche
- 5.602,52 Euro Sachspende Kletterpyramide für den Pausenhof der
Grundschule Engter