Sachverhalt / Begründung:
Von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA ist eine Überprüfung der Abwassergebühren
vorgenommen worden. Das Gutachten ist als Anlage beigefügt.
Ergebnis dieser
Überprüfung ist, dass der Gebührensatz pro 1 m³ normalverschmutztem
Schmutz-wasser um 0,16 € auf 1,63 € gesenkt werden kann. Der Gebührensatz für
Niederschlagswasser wird um 0,10 € auf 0,33 € pro angeschlossenen/gewichteten
m² angehoben.
Der Gebührensatz
für unverschmutztes Kühl- und Grundwasser wird um 0,14 € auf 0,54 € angehoben.
Der Gebührensatz für die Zusatzgebühren von Abwasser mit einem erhöhten
Verschmutzungsgrad kann um 0,14 € auf 0,40 € gesenkt werden.
Im Einzelnen
ergeben sich die folgenden Gebührensätze:
1) für das Einleiten von 1 m³
Schmutzwasser
(§ 19 Ziff. 1) 1,63 € (vorher:
1,79 €)
2) für das Einleiten von
Niederschlagswasser
(§ 19 Ziff. 3) pro m² jährlich 0,33 € (vorher:
0,23 €)
3) für das Einleiten von 1 m³ Kühl- und
Grundwasser
(§ 19 Ziff. 4) 0,54 € (vorher:
0,40 €)
4) für das Einleiten von
Abwasser mit einem erhöhten Verschmutzungsgrad werden die Zusatzgebühren für 1
m³ Schmutzwasser wie folgt berechnet:
(CSB [mg O2/l] – 1.000 [mg
O2/l]) * 0,40 € (vorher: 0,54 €) /1.000 [mg O2/l]
(§19 Ziff. 5)
Im Zusammenhang mit
der Überprüfung der Kanalbenutzungsgebühren sind auch die Gebühren für die
dezentralen Abwasseranlagen überprüft worden. Das Gutachten ist als Anlage
beigefügt.
Die Grundgebühr ist
danach bei 84,49 € beizubehalten.
Der Gebührensatz
für Abwasser aus abflusslosen Gruben wird um 0,77 € auf 28,42 € gesenkt.
Der Gebührensatz je
m³ Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen wird um 1,24 € auf 37,58 € gesenkt.
Im Einzelnen
ergeben sich die folgenden Gebührensätze:
1. Grundgebühr pro Grube und Abfuhr 84,49 € (vorher:
84,49 €)
(§19 Ziff.2a)
2. Beseitigungskosten
a) aus abflusslosen Gruben 28,42 € (vorher:
29,19 €)
(§19 Ziff. 2b, aa)
b) aus Kleinkläranlagen 37,58 € (vorher:
38,82 €)
(§19
Ziff. 2b, ab)
je m³ eingesammelten
Abwassers/Fäkalschlammes
Es wird empfohlen,
die Änderungen der Gebühren in der Form der anliegenden Änderungssatzung zu
beschließen.
Beschlussvorschlag:
Die 1.
Änderungssatzung zur Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt
Bramsche – Abwasserbeseitigungsbetrieb (Abgabensatzung für die
Abwasserbeseitigung – AGS) vom 06.12.2019, wird in der vorliegenden Form
beschlossen.