Betreff
1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Bramsche
Vorlage
WP 16-21/0723
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA ist eine Überprüfung der Abwassergebühren vorgenommen worden. Das Gutachten ist als Anlage beigefügt.

Ergebnis dieser Überprüfung ist, dass der Gebührensatz pro 1 m³ normalverschmutztem Schmutz-wasser um 0,16 € auf 1,63 € gesenkt werden kann. Der Gebührensatz für Niederschlagswasser wird um 0,10 € auf 0,33 € pro angeschlossenen/gewichteten m² angehoben.

Der Gebührensatz für unverschmutztes Kühl- und Grundwasser wird um 0,14 € auf 0,54 € angehoben. Der Gebührensatz für die Zusatzgebühren von Abwasser mit einem erhöhten Verschmutzungsgrad kann um 0,14 € auf 0,40 € gesenkt werden.

 

Im Einzelnen ergeben sich die folgenden Gebührensätze:

 

1)            für das Einleiten von 1 m³ Schmutzwasser           

                (§ 19 Ziff. 1)        1,63 €    (vorher: 1,79 €)

2)            für das Einleiten von Niederschlagswasser

                (§ 19 Ziff. 3) pro m² jährlich          0,33 €    (vorher: 0,23 €)

3)            für das Einleiten von 1 m³ Kühl- und Grundwasser 

                (§ 19 Ziff. 4)        0,54 €    (vorher: 0,40 €)

4)            für das Einleiten von Abwasser mit einem erhöhten Verschmutzungsgrad werden die Zusatzgebühren für 1 m³ Schmutzwasser wie folgt berechnet:      

                (CSB [mg O2/l] – 1.000 [mg O2/l]) * 0,40 € (vorher: 0,54 €) /1.000 [mg O2/l]

                (§19 Ziff. 5)

 

Im Zusammenhang mit der Überprüfung der Kanalbenutzungsgebühren sind auch die Gebühren für die dezentralen Abwasseranlagen überprüft worden. Das Gutachten ist als Anlage beigefügt.

 

Die Grundgebühr ist danach bei  84,49 € beizubehalten.

 

Der Gebührensatz für Abwasser aus abflusslosen Gruben wird um 0,77 € auf 28,42 € gesenkt.

Der Gebührensatz je m³ Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen wird um 1,24 € auf 37,58 € gesenkt.

 

Im Einzelnen ergeben sich die folgenden Gebührensätze:

 

1.            Grundgebühr pro Grube und Abfuhr                                         84,49 €               (vorher: 84,49 €)

                (§19 Ziff.2a)

2.            Beseitigungskosten

                a)  aus abflusslosen Gruben                                                           28,42 €               (vorher: 29,19 €)

                (§19 Ziff. 2b, aa)

                b)  aus Kleinkläranlagen                                                                                   37,58 €               (vorher: 38,82 €)

                (§19 Ziff. 2b, ab)

                je m³ eingesammelten Abwassers/Fäkalschlammes

 

Es wird empfohlen, die Änderungen der Gebühren in der Form der anliegenden Änderungssatzung zu beschließen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die 1. Änderungssatzung zur Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Bramsche – Abwasserbeseitigungsbetrieb (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung – AGS) vom 06.12.2019, wird in der vorliegenden Form beschlossen.