Betreff
5. Änderung der Entgeltordnung für das Tuchmacher Museum Bramsche
Vorlage
WP 16-21/0718
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Die Entgeltordnung für das Tuchmacher Museum Bramsche wurde zuletzt zum 01.01.2013 geändert. In Anbetracht der allgemeinen Finanzentwicklung wird eine Erhöhung der Eintrittspreise und Führungsentgelte angestrebt.

 

Der Eintrittspreis für Erwachsene steigt auf 8,00 €, der ermäßigte Eintritt für eine Person beträgt demnach 4,00 €. Eine Ermäßigung für Gruppen gibt es bereits ab 12 Personen für einen Preis von 6,00 €. Samstags ist der Eintritt ab 16:00 Uhr für Einzelbesucher ohne gebuchte Führung frei. Die Jahreskarte sowie Rabatte für Kooperationspartner entfallen.

 

Bei den Führungsentgelten entfällt die Sonntags- sowie die Familienführung „Mit Kind und Kegel“. Museumsführungen für Gruppen werden für 48,00 € angeboten. Sachkosten für Mehraufwand und Material werden zuzüglich berechnet.

Museumsführungen für Bildungseinrichtungen sowie Museumspädagogische Angebote für Bildungseinrichtungen werden pro Person berechnet, Sachkosten für Mehraufwand und Material entstehen ebenfalls zuzüglich.

Das Entgelt für Kindergeburtstage beträgt 70,00 €. Kosten für Mehraufwand und Material werden extra berechnet.

Für Workshops und individuelle Angebote erfolgt eine Kostenaufstellung nach Aufwand.

Neu aufgenommen in die Entgeltordnung wird das Angebot der Stadtführungen für Gruppen zu einem Preis von 60,00 €.    

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Bramsche beschließt die 5. Änderung der Entgeltordnung für das Tuchmacher Museum Bramsche. Die derzeit gültige Entgeltordnung vom 13.12.2012 wird dadurch aufgehoben.