Betreff
Änderung der Satzung der Stadt Bramsche über die Festlegung von Schulbezirken
Vorlage
WP 16-21/0710
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Aufgrund der Anregung des Ortsrates Epe in der Sitzung am 07.05.2019 und der Empfehlung des Ausschusses für Schule und Kultur in der Sitzung am 10.09.2019 sollten die Straßen „Vördener Damm“ und „Schleptruper Straße“ – soweit sie im Ortsteil Epe liegen – ebenfalls als Überschneidungsgebiet der Schulbezirke der Honigmoor-Schule Epe und der Grundschule Im Sande ausgewiesen werden. Damit haben die Eltern der Grundschüler mit dortigem Wohnort eine Wahlmöglichkeit zwischen den beiden Grundschulen.

Nach den Einwohnerdaten sind hiervon in den nächsten 5 Jahren (Einschulung 2021 bis 2025) insgesamt 5 Schüler – jährlich 1 Schüler -betroffen.

Die beiden Schulen sind über die Änderung in Kenntnis gesetzt worden und haben dagegen keine Bedenken.

Die Satzung der Stadt Bramsche über die Festlegung von Schulbezirken  i. d. Fassung vom 30.08.2017  sieht in § 1 Ziff. 3 Abs. 2 für den Schulbezirk der Grundschule Im Sande folgendes vor:

Zum Schulbezirk gehören auch die im Ortsteil Epe liegenden Straßen „Schleptruper Straße“ (ab der Einmündung „Im Winkel“) und „Vördener Damm“.

Als Überschneidungsgebiet zum Schulbezirk der Grundschule „Honigmoor-Schule“ Epe gilt das Wohngebiet „Im Blauen Wunder“, einschließlich der Straße „Bührener Esch“.

 

In Ziff. 5 heißt es bisher:

Der Schulbezirk für die Grundschule „Honigmoor-Schule“ Epe umfasst den Ortsteil Epe, mit Ausnahme der Straßen „Schleptruper Straße“ und „Vördener Damm“.

 

Die Neuregelung in der Satzung müsste demgemäß wie folgt lauten:

Ziff. 3 Abs. 2

Als Überschneidungsgebiet zum Schulbezirk der Grundschule „Honigmoor-Schule“ Epe gilt das Wohngebiet „Im Blauen Wunder“, einschließlich der Straße „Bührener Esch“, sowie die Straßen Schleptruper Straße und Vördener Damm, soweit sie im Ortsteil Epe liegen.

 

Ziff. 5

Der Schulbezirk für die Grundschule „Honigmoor-Schule“ Epe umfasst den Ortsteil Epe.

 

Weitere Änderungen der Schulbezirke sind mit der Neufassung nicht verbunden.

 

Anlagenverzeichnis:

Satzung über die Festlegung von Schulbezirken – Neufassung

Satzung über die Festlegung von Schulbezirken – alte Fassung


Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung über die Festlegung von Schulbezirken wird in der anliegenden Neufassung beschlossen.