Sachverhalt / Begründung:
Aufgrund
der Anregung des Ortsrates Epe in der Sitzung am 07.05.2019 und der Empfehlung
des Ausschusses für Schule und Kultur in der Sitzung am 10.09.2019 sollten die
Straßen „Vördener Damm“ und „Schleptruper Straße“ – soweit sie im Ortsteil Epe
liegen – ebenfalls als Überschneidungsgebiet der Schulbezirke der
Honigmoor-Schule Epe und der Grundschule Im Sande ausgewiesen werden. Damit
haben die Eltern der Grundschüler mit dortigem Wohnort eine Wahlmöglichkeit
zwischen den beiden Grundschulen.
Nach
den Einwohnerdaten sind hiervon in den nächsten 5 Jahren (Einschulung 2021 bis
2025) insgesamt 5 Schüler – jährlich 1 Schüler -betroffen.
Die
beiden Schulen sind über die Änderung in Kenntnis gesetzt worden und haben
dagegen keine Bedenken.
Die
Satzung der Stadt Bramsche über die Festlegung von Schulbezirken i. d. Fassung vom 30.08.2017 sieht in § 1 Ziff. 3 Abs. 2 für den Schulbezirk der Grundschule Im Sande
folgendes vor:
Zum Schulbezirk
gehören auch die im Ortsteil Epe liegenden Straßen „Schleptruper Straße“ (ab
der Einmündung „Im Winkel“) und „Vördener Damm“.
Als Überschneidungsgebiet
zum Schulbezirk der Grundschule „Honigmoor-Schule“ Epe gilt das Wohngebiet „Im
Blauen Wunder“, einschließlich der Straße „Bührener Esch“.
In
Ziff. 5 heißt es bisher:
Der Schulbezirk
für die Grundschule „Honigmoor-Schule“ Epe umfasst den Ortsteil Epe, mit
Ausnahme der Straßen „Schleptruper Straße“ und „Vördener Damm“.
Die Neuregelung in der Satzung
müsste demgemäß wie folgt lauten:
Ziff. 3 Abs. 2
Als Überschneidungsgebiet zum Schulbezirk der Grundschule
„Honigmoor-Schule“ Epe gilt das Wohngebiet „Im Blauen Wunder“, einschließlich
der Straße „Bührener Esch“, sowie die Straßen Schleptruper Straße und Vördener
Damm, soweit sie im Ortsteil Epe liegen.
Ziff. 5
Der Schulbezirk für die Grundschule „Honigmoor-Schule“ Epe
umfasst den Ortsteil Epe.
Weitere
Änderungen der Schulbezirke sind mit der Neufassung nicht verbunden.
Anlagenverzeichnis:
Satzung
über die Festlegung von Schulbezirken – Neufassung
Satzung über die Festlegung von Schulbezirken – alte Fassung
Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die Festlegung von Schulbezirken wird in
der anliegenden Neufassung beschlossen.