Betreff
5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
Vorlage
WP 16-21/0694
Art
Beschlussvorlage

 

Sachverhalt / Begründung:

 

 

Auf Basis der Gebührenkalkulation 2010  und den letzten Kalkulationsfortschreibungen  werden die Straßenreinigungsgebühren seit 2017 mit folgenden Gebührensätzen jährlich je Meter Straßenfront erhoben:

 

Reinigungsklasse I

Herkömmliche Straßenreinigung (Sommerreinigung)                                      0,70 €

 

Reinigungsklasse II (Fußgängerzone)

Sommerreinigung  einschl. Winterdienst                                                               10,66 €

 

Reinigungsklasse III

Winterdienst                                                                                                                     0,15 €                                                                                   

 

 

Das Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) schreibt vor, dass bei der Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen, wozu auch die Straßenreinigung zählt, Benutzungsgebühren erhoben werden, deren Gesamtaufkommen die Kosten der Einrichtung decken soll. Nach Ablauf des gewählten Kalkulationszeitraumes sind die tatsächlichen Kosten den kalkulierten Kosten gegenüberzustellen und etwaige Kostenunterdeckungen bzw. Kostenüberdeckungen im nächsten Kalkulationszeitraum auszugleichen.

 

Dieser gesetzlichen Vorgabe wird nunmehr dahingehend Rechnung getragen, dass die tatsächlichen Kosten in Form von Betriebsrechnungen der Jahre 2016 bis 2018 den bisher kalkulierten Kosten gegenübergestellt und eine entsprechende Über- bzw. Unterdeckung ermittelt wurde. Ebenso wurde auf Basis der Betriebsergebnisse die Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2020 bis 2022 unter Berücksichtigung der Über- und Unterdeckungen aus den Jahren 2016 bis 2018 fortgeschrieben. Die Fortschreibung der Gebührenkalkulation stellt sich bei den Reinigungsklassen im Einzelnen wie folgt dar:

 

 

Reinigungsklasse I: Straßenreinigung

Bei der klassischen Straßenreinigung waren die geringsten Schwankungen zu erwarten. Für den neuen Kalkulationszeitraum wurde  das Betriebsergebnis 2018 zugrunde gelegt, da dieses Jahr die aktuelle Kehrstrecke und Papierkorbanzahl vorhält. Durch  Veränderungen in der Länge der Kehrstrecke ergibt sich nunmehr eine Gebühr für die herkömmliche Straßenreinigung von 0,69 €, die sich zur vorherigen Gebühr um 0,01 € vermindert hat.

 

Reinigungsklasse II: Fußgängerzone mit Winterreinigung

Hier handelt es sich um eine Mischkalkulation. Bei der Sommerreinigung wurden Schwankungen in den einzelnen Betriebsrechnungen der Jahre 2016 bis 2018 festgestellt, vornehmlich durch die gestiegenen Stundensätze für die Arbeitsstunden und der Fahrzeuge. Bei der Winterreinigung verhält es sich ähnlich. Hier kommen erstmalig Kosten für den  Einsatz eines Fahrzeugs, dass für die Fußgängerzone genutzt werden kann,  zum Tragen.  Dies ergab ein Kalkulationsergebnis von 11,91 € für die Sommerreinigung. Insgesamt beträgt die Reinigungsgebühr für die Sommerreinigung und den Winterdienst  12,10 €. Der Winterdienst wird mit lediglich 0,19 € veranschlagt. Noch dazu liegt eine Unterdeckung der letzten Jahre von durchschnittlich 2.588,20 € vor. Alles in allem muss die bisherige Reinigungsgebühr um 1,44  € auf nunmehr 12,10 € erhöht werden.

 

Reinigungsklasse III: Winterdienst

Eingangs ist zu bemerken, dass sich durch erhebliche Unterschiede beim Witterungsverlauf der einzelnen Jahre in deutlicher Weise gezeigt hat, dass es mehr als schwierig ist, eine verlässliche Gebührenkalkulation für den Winterdienst zu erstellen. Die  Reinigungsstrecke und die aktuellen Stundensätze für Arbeits- und Bereitschaftsstunden wurden hier ebenfalls aktualisiert. Letztlich  konnte eine Reinigungsgebühr von 0,24 € ermittelt werden, die  bisherige Reinigungsgebühr von 0,15 € wird um 0,09 € auf nunmehr 0,24 € erhöht.

 

 

Bei Gegenüberstellung der bisherigen Straßenreinigungsgebühren zu den für den Kalkulationszeitraum 2020 bis 2022 neu ermittelten Gebühren stellen sich diese im Einzelnen wie folgt dar:

 

 

-       Reinigungsklasse I

alt:      Herkömmliche Straßenreinigung (Sommerreinigung)                                            0,70 €

neu:   Herkömmliche Straßenreinigung (Sommerreinigung)                                            0,69 €

 

 

-       Reinigungsklasse II (Fußgängerzone)

alt:      Sommerreinigung einschl. Winterdienst (in Höhe von 0,51€)                          10,66 €

neu:   Sommerreinigung einschl. Winterdienst (in Höhe von 0,19€)                          12,10 €

 

 

-       Reinigungsklasse III

alt:      Winterdienst                                                                                                                             0,15 €

neu:   Winterdienst                                                                                                                             0,24 €

 

 

Seit Bestehen der neuen Gebührenkalkulation und Einführung neuer Reinigungsklassen im Jahr 2010 und dem Vorliegen der ersten Betriebsergebnisse für die Jahre 2010 bis 2018 kann zusammenfassend gesagt werden, dass bei der klassischen Straßenreinigung die kalkulierte Gebühr schon sehr nahe an dem tatsächlichen Ergebnis lag.

Die Erfahrungswerte weiterer Kalkulationszeiträume werden in der Summe in den nächsten Jahren zu noch aussagekräftigeren und zielorientierteren Kalkulationsergebnissen führen, so dass sich die Schwankungsbreite der jeweiligen Reinigungsgebühren langfristig weiter reduzieren lässt.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die  5. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren für die Stadt Bramsche (Straßenreinigungsgebührensatzung) auf der Grundlage des neuen Kalkulationsergebnisses zu beschließen.

 

 

 

Anlage:

5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren


Beschlussvorschlag:

Die 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren für die Stadt Bramsche (Straßenreinigungsgebührensatzung) wird in der Anlage beigefügten Fassung beschlossen: