Betreff
Antrag des Stadtbrandmeisters Amin Schnieder auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis
Vorlage
WP 16-21/0661
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Mit Schreiben vom 23.04.2019 sowie 01.08.2019 hat der Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Herr Amin Schnieder, seine Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche gemäß § 31 Abs. 1 NBG i. V. m. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BeamtStG, zum 15.10.2019 beantragt.

 

Herr Schnieder wurde bereits seit dem 01. 04.2009 kommissarisch mit der Wahrnehmung der Funktion des stellvertretenden Stadtbrandmeisters betraut und ab dem 14. 12.2009, nach dem die Voraussetzungen für die Ernennung zum stellvertretenden Stadtbrandmeister vorlagen, zum Ehrenbeamten ernannt. Seit dem 13. 08.2010 nimmt Herr Schnieder die Funktion des Stadtbrandmeisters wahr.

 

 

Form und Inhalt des Antrages auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen, da der Antrag von Herrn Schnieder  persönlich, in schriftlicher Form und gegenüber dem Dienstvorgesetzten abgegeben wurde. Eine Begründung des Antrages auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis ist nicht vorgeschrieben.

 

Herrn Schnieder ist die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche durch schriftliche Entlassungsverfügung  bekanntzugeben.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt, den Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Herrn Amin Schnieder, auf seinen Antrag hin mit Ablauf des 15. Oktober 2019 gemäß § 31 Abs. 1 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) i. V. m. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz – BeamtStG), aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche zu entlassen.