Betreff
Auslobung eines nichtoffenen hochbaulichen Realisierungswettbewerbs für den Neubau der Kindertagesstätte St. Martin
Vorlage
WP 16-21/0658
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Die Stadt stellt zurzeit den Bebauungsplan Nr. 168 „Am Papenbruch“ auf. Anlass der Bebauungsplanaufstellung ist die Notwendigkeit, einen Ersatz für die Kindertagesstätte der Kirchengemeinde St. Martin zu schaffen. Das in der Innenstadt gelegene Gebäude wird zeitnah aufgegeben und einer anderen Nutzung zugeführt.

 

Der Verwaltungsausschuss hatte die Verwaltung in seiner Sitzung am 24.08.2017 beauftragt, den von der Verwaltung vorgeschlagenen Standort am Penter Weg zu entwickeln, die notwendigen Planungen und Gespräche zur Realisierung eines Ersatzstandortes (einschl. der Grundstücksfrage) zu führen und die Ergebnisse in einem Konzept zur Beratung vorzulegen. Mit Vorlage 16-21/0493 wurde die Verwaltung durch den Verwaltungsausschuss beauftragt, die am Penter Weg gelegenen Flächen für die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung (Neubau einer Kindertagesstätte und Planung zusätzlicher Wohnbauflächen) zu sichern. Dies ist zwischenzeitlich erfolgt. Mit Vorlage 16-21/0627 hat der Verwaltungsausschuss am 14.05.2019 die Durchführung eines Architektenwettbewerbes im Zuge eines Vergabeverfahrens für Planungsleistungen beschlossen. Das Braunschweiger Architekturbüro von Herrn Dipl.-Ing. Carsten Meier wurde mit der Begleitung des Wettbewerbs- und Vergabemanagements im Zuge dieses Verfahrens beauftragt. Das beauftragte Architekturbüro hat zwischenzeitlich den formellen Teil der Auslobungsbedingungen erarbeitet, die inhaltlichen Vorgaben wurden – wie bei Wettbewerbsverfahren bisher üblich – durch die Bauverwaltung beigesteuert.

 

Bei dem in Rede stehenden Wettbewerb handelt es sich um einen nichtoffenen hochbaulichen Realisierungswettbewerb für den Neubau der Kindertagesstätte. Aufgrund der zu erwartenden Baukosten ist ein EU-weites Ausschreibungsverfahren erforderlich.

 

Die auslobende Kommune hat die Möglichkeit, mehrere Architekturbüros, die über eine entsprechende Erfahrung verfügen, vorab für die Teilnahme an dem Wettbewerb zu setzen. Hier sind die Architekturbüros Ahrens und Pörtner aus Hilter, Plan.Concept aus Osnabrück, Kornhage und Schubert aus Wallenhorst sowie Hüdepohl und Ferner aus Osnabrück angefragt worden. Die genannten Architekten haben bis auf das erstgenannte Büro, das aus Gründen von Arbeitsüberlastung  abgesagt hat, ihre Bereitschaft zur Teilnahme erklärt. Der Teilnehmerkreis an dem nichtoffenen Wettbewerb wird auf insgesamt 12 Architekten begrenzt, um den Arbeitsaufwand vertretbar zu halten. Somit können sich weitere qualifizierte Architekten um die Teilnahme bewerben, die dann nach vorgegebenen Kriterien, die in den Auslobungsbedingungen genannt sind, überprüft werden. Es werden dann weitere 9 Architekturbüros zum Wettbewerb zugelassen.

 

Aufgrund der Komplexität der Planungsaufgabe ist vorgesehen, dass die Architekten grundsätzlich zusammen mit Landschaftsarchitekten an der Entwurfsaufgabe arbeiten müssen.

 

Wie in anderen Wettbewerben auch, wird auch für diesen Realisierungswettbewerb ein Preisgericht, bestehend aus Fach- und Sachpreisrichtern, gebildet. Bei den Sachpreisrichtern sind aus dem Kreis der Fraktionen noch Vorschläge zu unterbreiten. Bei der Auswahl der Fachpreisrichter hat die Verwaltung sich bemüht, hochqualifizierte Architektinnen und Architekten von außerhalb zu gewinnen.

 

Grundlage des Wettbewerbs ist zunächst das zwischen Verwaltung und Kirche abgestimmte Raumprogramm der Kindertagesstätte. Die geplante Kindertagesstätte verfügt über Flächen von knapp über 1.000 qm. Zusätzlich soll in dem Gebäude eine Geschäftsstelle des  Kirchenkreises Bramsche für die Betreuung der Kindertagesstätten untergebracht werden. Dafür sind zusätzlich ca. 73 qm Fläche erforderlich. Die Kosten für die Herstellung dieser Räumlichkeiten werden von der Kirchenverwaltung übernommen.

 

Für die Kindertagesstätte ist ein Grundstück von 4.200 qm Größe vorgesehen, das sich im Einmündungsbereich Penter Weg/Auf dem Damm befindet. Da der Bebauungsplan noch nicht in Kraft ist, die Bauverwaltung aber gleichzeitig gehalten ist, den Bau der KiTa mit Hochdruck voranzutreiben, enthält die Auslobung die wichtigsten Rahmenbedingungen. Bei Wettbewerben ist es wichtig, den teilnehmenden Planungsbüros ausreichende Vorgaben an die Hand zu geben, sie sollten dadurch aber nicht zu stark eingeengt werden. Die Verwaltung hat sowohl Vorgaben für die Architekten, als auch die beteiligten Landschaftsarchitekten aufgenommen, wobei bei den Rahmenbedingungen für die Außenanlagen auf die Wünsche des Trägers eingegangen wurde. Nachfolgend werden die wichtigsten Punkte genannt:

 

  • Die Auslobung gibt die wichtigsten Inhalte der schalltechnischen Untersuchung wieder;
  • Der Auslobungstext enthält Angaben aus der Kartierung der Bauflächen;
  • Die südlich angrenzende (zukünftige) Wohnbebauung ist als dreigeschossige Bebauung zuzüglich eines Staffelgeschosses vorgesehen, reduziert um ein Geschoß in der Bauzeile vor der Altbebauung.
  • Die GRZ (Grundflächenzahl) für das Grundstück der Kindertagesstätte wird mit 0,4 festgesetzt, wobei dieser Wert für Stellplätze und Nebenanlagen um 50 % überschritten werden kann.
  • Die Geschoßflächenzahl wird mit 0,6 festgesetzt.
  • Entlang der Südgrenze des Baugrundstücks, aber innerhalb der Abstandsflächen, verläuft ein Leitungsrecht, das für den Nachweis von Stellplätzen überpflastert werden darf und im Zuge der Außenraumgestaltung bepflanzt werden kann, allerdings nicht mit Bäumen.
  • Die Kindertagesstätte darf über max. zwei Geschosse entwickelt werden, die Firsthöhe von 7,50 m darf nicht unterschritten werden (Vorgabe Schalltechnik).
  • Die Ausloberin schreibt ausdrücklich keine Dachform vor. Es wird empfohlen, ein Pultdach zumindest in Erwägung zu ziehen, um den Vorgaben der Schalltechnik Rechnung zu tragen und evtl. die Dachflächen für die Installation einer PV-Anlage zu nutzen. Auch eine Begrünung der Dachflächen ist möglich und gewünscht.
  • Die Ausloberin macht keine bindenden Vorgaben für die Gestaltung der Außenhaut des Gebäudes. Den Architekten steht es frei, über (anteilige) Verkleidung mit Holz, Verblendmauerwerk, WDVS, HPL-Platten o.ä. zu entscheiden, da die südlich angrenzenden Flächen bisher nicht bebaut sind und das Baugrundstück optisch bisher im Wesentlichen durch das massive Gebäude des Möbelhauses auf der Ostseite geprägt wird. Ein Gestaltungsrahmen ist somit aus der Umgebung für diese Bauaufgabe nicht abzuleiten. Die Kindertagesstätte soll das neue Baugebiet gestalterisch maßgeblich positiv prägen. Die Ausloberin erwartet eine gestalterisch überzeugende Lösung, die in Ausformung und Materialität das Thema „Kindertagesstätte“ widerspiegelt.
  • Die Möglichkeit einer (anteiligen) Fassadenbegrünung ist gegeben.
  • Der Stellplatz für die nachzuweisenden notwendigen Stellplätze ist so großzügig zu planen, die Anordnung der Stellplätze und die Breite der Zu- und Abfahrt betreffend, dass die Übersichtlichkeit auch zu den Hol- und Bringzeiten gegeben ist. Fahrradverkehr sollte möglichst vom PKW-Verkehr getrennt werden.

 

Die Verwaltung schlägt einen rel. hohen Energiestandard (KfW 55) vor. Dies wird positive Auswirkungen auf spätere Energieverbräuche haben, wird sich allerdings auch in den Baukosten niederschlagen. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die Stadt mit dieser neuen KiTa ein positives Beispiel für nachhaltiges Bauen geben sollte. Weiterhin sollen die Diskussionen, die in den Gremien und mit der Bürgerinitiative beim Bebauungsplan „Eiker Esch“ geführt wurden, fortgesetzt werden. Aus Sicht der Verwaltung kann die Stadt mit diesem Gebäude bei m Thema Dach- und Fassadenbegrünung ein positives Beispiel geben, gleiches gilt für die Nutzung von Photovoltaik und ein mögliches Energieversorgungskonzept für das noch zu entwickelnde Quartier.

 

Bei der Planung des Freiraumes sind einige Rahmenbedingungen durch die Trägerin des Kindergartens vorgegeben worden. Aufgrund der Urlaubszeit hat es noch keine endgültige Abstimmung zwischen Verwaltung und Kirchengemeinde gegeben. Diese soll am 20.08. erfolgen. Sollten sich aus diesem Gespräch noch Ergänzungen der u.g. Inhalte ergeben, werden diese dem VA zur Sitzung am 22.08. vorgelegt. Folgende Rahmenbedingungen werden in den Auslobungsbedingungen genannt:

 

     Das Außengelände soll naturnah gestaltet werden und als psychomotorischer Erfahrungsraum für die Kindertagesstätte dienen.

     Durch die Gestaltung des Außengeländes sollen körperliche Tätigkeiten und Bewegungsabläufe wie Balancieren, Klettern, Hangeln, Tasten, Greifen und Schwingen gefördert werden.

     Daraus resultiert für das Gestaltungskonzept ein reduzierter Einsatz von Geräten oder gezielten Bewegungselementen, stattdessen wünscht die Ausloberin die Anlegung einer Spiellandschaft mit natürlichen Gestaltungselementen.

     Daraus können einzelne Bereiche wie Bewegungs-, Gestaltungs-, Kontakt- und Rückzugsbereiche entstehen.

     Als Außenspielfläche sind je 12 qm für jedes Krippen- und Kindergartenkind vorzusehen.

 

Aufgrund der hohen Nachfrage nach Kindergarten- und Krippenplätzen ist die Verwaltung bemüht, das Vergabeverfahren für die Auswahl eines Architekten so schnell wie möglich durchzuführen. Gleichwohl hat die Stadt die vergaberechtlichen Bestimmungen einzuhalten, um eine später getroffene Entscheidung für ein Planungsbüro bzw. ein Konzept nicht angreifbar zu machen. Es ist somit unumgänglich, das vorgeschaltete Bewerbungsverfahren EU-weit zu veröffentlichen. Aufgrund der vorgegebenen Fristen und der Tatsache, dass den Architekten für die Bearbeitung der Planungsaufgabe ein angemessener Zeitraum zu geben ist, wird die Entscheidung des Wettbewerbs erst im Februar 2020 sein. Zu dem Zeitpunkt liegt der Stadt aber ein Vorentwurf vor, der dann Basis für die weitere Bearbeitung sein wird. Bis zu diesem Zeitpunkt wird der Bebauungsplan zudem Planreife erreicht haben.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die beigefügten Auslobungsbedingungen zu beschließen.


Beschlussvorschlag:

 

Die Auslobungsbedingungen zum nichtoffenen hochbaulichen Realisierungswettbewerb für den Neubau der Kindertagesstätte St. Martin werden beschlossen.