- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
- Bezugsvorlage WP 11-16/0159 und WP 11-16/0539
Sachverhalt / Begründung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat in seiner Sitzung am
15.06.2017 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 165
„Westlich Hohe Hase“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB gefasst, um
die bauliche Entwicklung auf den Flurstücken 30/5 und 31/4 der Flur 6 in der
Gemarkung Epe zu regeln. Mit der historischen Klosteranlage Malgarten und
weiteren Baudenkmälern im Umfeld des Plangebietes ergibt sich zusammen mit dem
Bruchsteingebäude der ehemaligen Gaststätte Aulbert ein städtebaulich hochwertiges
Ortsbild, das bei der Ausarbeitung der Planung zu berücksichtigen war.
Mit der Bestandssicherung des Bruchsteingebäudes einschl. Bruchsteinmauer
und wertvollen Baumbeständen kann die Eigenart des Plangebietes erhalten
bleiben. Zugleich entsteht eine maßvolle Nachverdichtung, indem im westlichen
Bereich des Geltungsbereiches eine Stichstraße festgesetzt wird, die der
Erschließung von neuen Wohnbaugrundstücken dient. Durch gestalterische Vorgaben
hinsichtlich der Dach- und Fassadengestaltung wird ein Einfügen in die Umgebung
sichergestellt.
Der Bebauungsplan wird nach § 13a BauGB als
Bebauungsplan der Innenverdichtung im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Unter Anwendung der genannten Rechtsgrundlagen wird von der frühzeitigen
Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Die Durchführung
einer Umweltprüfung nach § 2 BauGB und die Erstellung eines Umweltberichtes ist
nicht erforderlich. Dennoch sind die umweltplanerischen und artenschutzrechtlichen Belange
so aufzubereiten, dass sie in der Abwägung des Bebauungsplanes eingestellt
werden können. Deshalb wurde als Bestandteil der Begründung ein umweltplanerischer
Fachbeitrag erarbeitet.
Im Rahmen eines artenschutzrechtlichen Gutachtens wurden nach den
gesetzlichen Bestimmungen des § 44 BNatSchG mögliche Auswirkungen der Planung
auf die Betroffenheit von Fledermausquartieren und Brutplätze europäischer
Vogelarten ermittelt und bewertet. Im Ergebnis sind im Bebauungsplan entsprechende
Vorgaben bei Abriss- oder Sanierungsarbeiten an den Gebäuden festgesetzt, um
ein Eintreten von Verbotstatbeständen zu verhindern. Eine Umweltbaubegleitung
(UBB) vor und während der Bauphase stellt sicher, dass die Belange des Umwelt-
und Naturschutzes im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens beachtet und Umweltschäden
vermieden werden.
Mit der Beschlussvorlage WP 16-21/0539 hat der Verwaltungsausschuss in
seiner Sitzung am 21.05.2019 nach Vorberatung durch den Ortsrat Epe und den
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanes Nr. 165 beschlossen. Im Zeitraum vom 04.03.-05.04.2019 hatte
die Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB die Möglichkeit, die Planentwürfe
einzusehen und eine Stellungnahme zur Planung abzugeben. Parallel wurden die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB mit
Schreiben vom 25.02.2019 zur Stellungnahme aufgefordert.
Nach Prüfung und Würdigung des
Abwägungsmaterials empfiehlt die Verwaltung, den Bebauungsplan Nr. 165
„Westlich Hohe Hase“ in der jetzt vorliegenden Fassung als Satzung zu
beschließen.
Der umweltplanerischer Fachbeitrag und der Fachbeitrag Artenschutz wurden zusammen mit der Vorlage WP 16-21/0539 übersandt und sind nach wie vor
aktuell und somit Bestandteil der Beschlussvorlage.
Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes wird die Veränderungssperre gem. §
14 BauGB aufgehoben.
Beschlussvorschlag:
1. Die im Rahmen des Planverfahrens
vorgebrachten und - soweit abwägungsbeachtlich - in der beigefügten Anlage
aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils
entsprechend der Spalte „Abwägung/Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der
Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.
2. Der Bebauungsplan Nr. 165 „Westlich Hohe
Hase“ wird gemäß § 10 BauGB in der vorliegenden Fassung als Satzung und
zusammen mit der dazugehörigen Begründung einschl. umwelt-planerischen
Fachbeitrag beschlossen.