Sachverhalt / Begründung:
Unbeschadet der Zuständigkeit des jeweiligen Ortsrates bzw. Ortsvorstehers für das Vorschlagswesen hinsichtlich des Ausbaus von Straßen, Wegen und Plätzen sowie für Beleuchtungseinrichtungen (§ 93 (1) Nr. 2 NKomVG ) sind aus Sicht der Verwaltung folgende Maßnahmen vordringlich durchzuführen:
Es sind keine Maßnahmen geplant.
Beschlussvorschlag:
Die Prioritätenliste für das Haushaltsjahr 2020 wird ohne / mit folgender Änderung beschlossen.