Sachverhalt
/ Begründung:
Gemäß
§ 71 Abs. 9 Satz 3 NKomVG können Fraktionen und Gruppen von ihnen benannte
Ausschussmitglieder ersetzen, wenn die Mitgliedschaft des Ausschussmitglieds in
der Vertretung endet oder wenn es auf die Mitgliedschaft im Ausschuss
verzichtet. Diese Regelung findet gemäß § 71 Abs. 9 Satz 4 NKomVG auch auf die
Besetzung sonstiger Gremien nach § 71 Abs. 6 Anwendung. Die SPD-Fraktion hat
die im vorstehenden Beschlussvorschlag aufgeführte Nachfolgebesetzung für Herrn
Alexander Dohe angezeigt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat stellt folgende Änderung der Besetzung des
Ausschusses für Soziales und Sport gem. § 71 Abs. 5 NKomVG fest:
An die Stelle von Herrn Alexander Dohe tritt als
Mitglied des Ausschusses für Soziales und Sport Frau Ute Johanns.