Sachverhalt
/ Begründung:
Gemäß § 71
Abs. 9 Satz 3 NKomVG können Fraktionen und Gruppen von ihnen benannte
Ausschussmitglieder ersetzen, wenn die Mitgliedschaft des Ausschussmitglieds in
der Vertretung endet oder wenn es auf die Mitgliedschaft im Ausschuss
verzichtet. Diese Regelung findet nach § 73 NKomVG auch auf den
Betriebsausschuss als Ausschuss nach besonderen Rechtsvorschriften Anwendung. Die
SPD-Fraktion hat die im vorstehenden Beschlussvorschlag aufgeführten
Nachfolgebesetzungen für Herrn Alexander Dohe angezeigt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat stellt folgende Änderung der Besetzung des
Betriebsausschusses gem. § 71 Abs. 5 NKomVG fest:
An die Stelle von Herrn Alexander Dohe tritt als
Mitglied des Betriebsausschusses Herr Maximilian Busch (bisher Vertreter von
Herrn Dohe).
Herr Stephan Bergmann tritt als Vertreter im Betriebsausschuss
an die Stelle des bisherigen Vertreters Herr Maximilian Busch.