Sachverhalt
/ Begründung:
Nach
§ 71 Abs. 7 NKomVG in Verbindung mit § 12 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates
können die Fraktionen für die Ausschüsse weitere Mitglieder benennen, die nicht
dem Rat angehören (sog. Bürgermitglieder). Die Fraktion B 90 / Die Grünen
benennt an Stelle des bisherigen Bürgermitgliedes, Herr Werner Hagemann (bisher
zugleich Vorsitzender des Stadtseniorenrats), Herrn Rüdiger Albers (zugleich
neuer Vorsitzender des Stadtseniorenrats) als neues Bürgermitglied.
Nach
§ 71 Abs. 5 und 7 NKomVG hat der Rat die Änderung der Besetzung des Ausschusses
durch Beschluss festzustellen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat
stellt folgende Änderung der Besetzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und
Umwelt fest:
An die
Stelle von Herrn Werner Hagemann tritt als weiteres Mitglied nach § 71 Abs. 7
NKomVG Herr Rüdiger Albers. Im Übrigen bleibt die Besetzung des Ausschusses
unverändert.