Betreff
Besetzung der Ratsausschüsse und der Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften und Benennung der Vertreter der Stadt in Verbänden, Vereinen, Unternehmen und sonstigen Institutionen
Vorlage
WP 16-21/0568
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Nach § 71 Abs. 7 NKomVG in Verbindung mit § 12 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates können die Fraktionen für die Ausschüsse weitere Mitglieder benennen, die nicht dem Rat angehören (sog. Bürgermitglieder). Die Fraktion B 90 / Die Grünen benennt an Stelle des bisherigen Bürgermitgliedes, Herr Werner Hagemann (bisher zugleich Vorsitzender des Stadtseniorenrats), Herrn Rüdiger Albers (zugleich neuer Vorsitzender des Stadtseniorenrats) als neues Bürgermitglied.

 

Nach § 71 Abs. 5 und 7 NKomVG hat der Rat die Änderung der Besetzung des Ausschusses durch Beschluss festzustellen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat stellt folgende Änderung der Besetzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt fest:

 

An die Stelle von Herrn Werner Hagemann tritt als weiteres Mitglied nach § 71 Abs. 7 NKomVG Herr Rüdiger Albers. Im Übrigen bleibt die Besetzung des Ausschusses unverändert.