Sachverhalt
/ Begründung:
Den Fraktionen wurden durch die Verwaltung grundsätzliche Überlegungen zu
den Inhalten möglicher Vergaberichtlinien als Diskussionsgrundlage zur
Verfügung gestellt. Die von den Fraktionen zu dem vorliegenden Konzept
eingereichten Vorschläge wurden in den nun vorliegenden Entwurf eingearbeitet,
soweit aus Sicht der Verwaltung praktikabel bzw. sinnvoll.
Der große Konsens der Fraktionen von SPD/FDP/B´90DieGrünen/DIELINKE lag darin, dass nicht nur Familien mit
Kindern bei der Grundstücksvergabe bevorzugt werden, da der bisherige Begriff
der „Familie“ in der heutigen Zeit nicht mehr alle Formen des Zusammenlebens
abbildet. Daher wird der Begriff „Haushalte“ gewählt, der aus Sicht der
Verwaltung allen Lebensarten und –formen gerecht wird. Dieser wird von der Verwaltung
wie folgt definiert: Der Begriff Haushalt umfasst verheiratete Paare,
eheähnliche Gemeinschaften, Senioren und Singles.
Damit das schon in der vorgelegten Diskussionsgrundlage
vorgeschlagene Losverfahren nicht zu aufwendig
wird, wurde festgelegt, dass es nur noch zwei statt der bisher vorgeschlagenen
Lose I-IV geben wird. Die beiden Lose I und II werden wiederum anteilig
unterteilt in Haushalte mit Kindern und Haushalte ohne Kinder. Die prozentuale
Verteilung der Grundstücke auf die Lose I und II und auch innerhalb der Lose
wird vom Verwaltungsausschuss beschlossen.
Dem Vorschlag der SPD/FDP-Fraktionen,
Sozialabschläge in Höhe von 5-15 €/m²/Kind vorzusehen, wird seitens der
Verwaltung nicht gefolgt, da die dadurch entstehende fehlende Summe nicht aufgefangen
werden kann. Damit dies möglich wäre, müssten die restlichen Käufer, die keine
Sozialabschläge erhalten, die Differenz in deren Grundstückspreisen mittragen.
Die gleiche Begründung trifft auf den Vorschlag der Fraktion DIE LINKE
zu, die vorschlägt, 15-20% der Flächen vergünstigt an Personen mit geringerem
Einkommen zu vergeben. Seitens der Fraktion wurde vorgeschlagen, diese für 60%
des ortsüblichen Preises zu verkaufen. Auch hier müsste die fehlende Summe
durch die anderen Käufer gedeckt werden. Des Weiteren wurde seitens der
Fraktion DIE LINKE vorgeschlagen, ein weiteres Los mit einer Einkommensgrenze
von ≤ 50.000,00€/Jahr einzuführen. Dies wird jedoch seitens der
Verwaltung als schon erfüllt angesehen, da sich Haushalte mit dieser Einkommensgrenze
bereits in Los I befinden.
Die eingereichten Vorschläge der Fraktion DIE LINKE sind in einer so
detaillierten Form wie eingereicht schwierig in jedem zukünftigen Baugebiet
anzuwenden und müssten dann möglicherweise wieder angepasst werden.
Daher empfiehlt die Verwaltung, die Vergabe so unkompliziert und schlank
wie möglich zu halten.
Die Verwaltung schlägt für die beiden Lose eine Einkommensgrenze ≤
und ≥ 55.000,00€/Jahr vor. Bei der
Festlegung der Einkommensgrenze hat sich die Verwaltung an den Voraussetzungen
des NWoFG orientiert.
Vergleicht man die Vergaberichtlinien mit anderen, ähnlich großen
Städten, so fällt auf, dass beispielsweise die Stadt Georgsmarienhütte ein
Punktesystem eingeführt hat. Dieses Punktesystem ist sehr ausführlich und teilweise
schwierig zu beurteilen. Bei der Stadt Georgsmarienhütte werden Punkte für
Schaffung von vermietbaren Wohnungen im Neubau gegeben oder Extrapunkte für
junge Ehepaare, die zum Zeitpunkt max. 5 Jahre verheiratet sind. Aus Sicht der Verwaltung sollte so ein Kriterium nicht
ausschlaggebend sein. Auch der Arbeitsplatz sollte kein ausschlaggebendes
Kriterium sein, dieser kann sich je nach Lebenssituation relativ schnell
ändern. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, Bewerber möglichst
gleichgestellt zu behandeln.
Bei den ersten Beratungen zu den Vergaberichtlinien wurde diskutiert,
Grundstücke in herausgehobener, attraktiver Lage mit einem Preisaufschlag zu
verkaufen. Der Entwurf der Vergaberichtlinien sieht vor, dass die Festlegung
dieser Grundstücke auf Vorschlag der Verwaltung nach Vorberatung im
Ortsrat durch den Verwaltungsausschuss
erfolgt. Alle übrigen Grundstücke werden
zu einem einheitlichen Preis veräußert. Auch dieser Preis wird durch den
Ortsrat empfohlen und durch den Verwaltungsausschuss beschlossen. Beides kann
innerhalb einer Sitzung erfolgen, um den Sitzungsaufwand insgesamt zu begrenzen.
Des Weiteren empfiehlt die Verwaltung, dass Haushalte, die bereits ein
städtisches Grundstück zur Bebauung erhalten haben, aus der Vergabe weiterer
städtischer Grundstücke ausgeschlossen werden. Damit soll vermieden werden,
dass Haushalte, die bereits auf städtischem Grund gebaut haben, erneut die
Möglichkeit gegeben wird, eine weitere Immobilie zu errichten, während andere
Bewerber bisher noch gar keine Möglichkeit erhalten haben. Es dürfen
Bewerbungen eingereicht werden, jedoch handelt es sich dabei immer um
Einzelfallentscheidungen aufgrund besonderer Lebensumstände (Näheres siehe
anhängende Richtlinie), die durch den VA getroffen werden. Sollte es zu einer
solchen Einzelfallentscheidung kommen, so kann der Verkauf der Altimmobilie in
besonderen Fällen als Auflage im Kaufvertrag aufgenommen werden.
Die Verwaltung empfiehlt bei Baugebieten unter 10 Baugrundstücken ein
vereinfachtes Losverfahren. Die Verwaltung erarbeitet an Hand aller
eingegangenen Bewerbungen nur eine Bewerberliste, die durch den Ortsrat
empfohlen und durch den VA beschlossen wird. Die Bewerber, die ein Grundstück
erhalten sollen, werden im VA per Losentscheid ermittelt.
Letztendlich empfiehlt die Verwaltung das hier dargelegte
Vergabeverfahren nach dem Losprinzip bei zukünftigen Baugebieten zunächst über
einen Zeitraum von drei Jahren anzuwenden und sodann einer Evaluierung zu
unterziehen.
Beschlussvorschlag:
Die in der Anlage beigefügten Vergaberichtlinien werden beschlossen. Vor Ablauf von drei Jahren nach Verabschiedung erfolgt eine Evaluierung, um aufgrund bis dahin gemachter Erfahrungen notwendige inhaltliche Änderungen vornehmen zu können.