Sachverhalt
/ Begründung:
Mit
Schreiben vom 22.11.2018 hat der stellvertretende Ortsbrandmeister der
Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Sögeln, Herr Roland
Graf, seine Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche gemäß
§ 31 Abs. 1 NBG i. V. m. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BeamtStG, beantragt.
Herr Graf
nimmt die Funktion des Ortsbrandmeisters bereits seit dem 08. November 2010
wahr. Die sechsjährige Amtszeit endete mit Ablauf des 07. November 2016. Da ein
Nachfolger zu diesem Zeitpunkt nicht verfügbar war, wurde Herr Graf zunächst
kommissarisch mit der weiteren Wahrnehmung der Funktion des stellvertretenden
Ortsbrandmeisters beauftragt und am 26. Juni 2017 nach Vorschlag durch das
Ortskommando und Beschluss des Rates für eine weitere Amtszeit zum stellvertretenden
Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Bramsche, Ortsfeuerwehr Sögeln,
ernannt. Zu diesem Zeitpunkt bestand bereits die Absicht, das Amt vor dem
regulären Ende der Amtszeit zu übergeben, sobald ein Nachfolger verfügbar sein
würde.
In der
Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr Sögeln vom 05.01.2019 ist Frau
Jennifer Scott zur Nachfolgerin gewählt worden. Frau Scott muss die für die
Ernennung zur stellvertretenden Ortsbrandmeisterin erforderlichen Lehrgänge
noch absolvieren und wird daher zum 01.04.2019 zunächst kommissarisch mit der
Wahrnehmung der Funktion der stellvertretenden Ortsbrandmeisterin der
Ortsfeuerwehr Sögeln betraut werden.
Form und
Inhalt des Antrages auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entsprechen
den gesetzlichen Voraussetzungen, da der Antrag von Herrn Graf persönlich, in schriftlicher Form und
gegenüber dem Dienstvorgesetzten abgegeben wurde. Eine Begründung des Antrages
auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis ist nicht vorgeschrieben.
Herrn
Graf ist die Entlassung aus dem
Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche durch schriftliche
Entlassungsverfügung bekanntzugeben.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bramsche beschließt, den stellvertretenden Ortsbrandmeister der
Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Sögeln, Herrn Roland
Graf, auf seinen Antrag hin mit Ablauf des 31. März 2019 gemäß § 31 Abs. 1 des
Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) i. V. m. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des
Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den
Ländern (Beamtenstatusgesetz – BeamtStG), aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zur
Stadt Bramsche zu entlassen.