Betreff
Antrag auf Entlassung des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Sögeln aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche
Vorlage
WP 16-21/0541
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Mit Schreiben vom 22.11.2018 hat der stellvertretende Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Sögeln, Herr Roland Graf, seine Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche gemäß § 31 Abs. 1 NBG i. V. m. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BeamtStG, beantragt.

 

Herr Graf nimmt die Funktion des Ortsbrandmeisters bereits seit dem 08. November 2010 wahr. Die sechsjährige Amtszeit endete mit Ablauf des 07. November 2016. Da ein Nachfolger zu diesem Zeitpunkt nicht verfügbar war, wurde Herr Graf zunächst kommissarisch mit der weiteren Wahrnehmung der Funktion des stellvertretenden Ortsbrandmeisters beauftragt und am 26. Juni 2017 nach Vorschlag durch das Ortskommando und Beschluss des Rates für eine weitere Amtszeit zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Bramsche, Ortsfeuerwehr Sögeln, ernannt. Zu diesem Zeitpunkt bestand bereits die Absicht, das Amt vor dem regulären Ende der Amtszeit zu übergeben, sobald ein Nachfolger verfügbar sein würde.

 

In der Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr Sögeln vom 05.01.2019 ist Frau Jennifer Scott zur Nachfolgerin gewählt worden. Frau Scott muss die für die Ernennung zur stellvertretenden Ortsbrandmeisterin erforderlichen Lehrgänge noch absolvieren und wird daher zum 01.04.2019 zunächst kommissarisch mit der Wahrnehmung der Funktion der stellvertretenden Ortsbrandmeisterin der Ortsfeuerwehr Sögeln betraut werden.

 

Form und Inhalt des Antrages auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entsprechen den gesetzlichen Voraussetzungen, da der Antrag von Herrn Graf  persönlich, in schriftlicher Form und gegenüber dem Dienstvorgesetzten abgegeben wurde. Eine Begründung des Antrages auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis ist nicht vorgeschrieben.

 

Herrn Graf  ist die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche durch schriftliche Entlassungsverfügung  bekanntzugeben.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt, den stellvertretenden Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Sögeln, Herrn Roland Graf, auf seinen Antrag hin mit Ablauf des 31. März 2019 gemäß § 31 Abs. 1 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) i. V. m. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz – BeamtStG), aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche zu entlassen.