Sachverhalt / Begründung:
Nach § 71 Abs. 7 NKomVG in Verbindung mit §
12 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates können die Fraktionen für die
Ausschüsse weitere Mitglieder benennen, die nicht dem Rat angehören (sog.
Bürgermitglieder). Das von der CDU-Fraktion für den Ausschuss für Feuerwehr und
Ordnung benannte Mitglied, Herr Falk Muschiol, hat mit schriftlicher Erklärung
vom 17.10.2018 auf seinen Sitz im Ausschuss für Feuerwehr und Ordnung
verzichtet. An seiner Stelle benennt die CDU-Fraktion Herrn Laurentius
Stuckenberg.
Nach § 71 Abs. 5 und 7 NKomVG hat der Rat die
Änderung der Besetzung des Ausschusses durch Beschluss festzustellen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat stellt folgende Änderung der Besetzung des Ausschusses für
Feuerwehr und Ordnung fest:
An die Stelle von Herrn Falk Muschiol tritt als weiteres Mitglied nach §
71 Abs. 7 NKomVG Herr Laurentius
Stuckenberg. Im Übrigen bleibt die Besetzung des Ausschusses unverändert.