Betreff
Annahme von Spenden und Zuwendungen
Vorlage
WP 16-21/0502
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Gem. § 111 Abs. 7 der Niedersächsischen Kommunalverfassung ist die Einwerbung und Annahme von Zuwendungen durch Kommunen ausdrücklich zugelassen.

Gem. § 26 KomHKVO entscheidet über die Annahme von Spenden und Zuwendungen mit einem Wert bis 100,- Euro der Bürgermeister.

Die Entscheidungszuständigkeit bei Spenden und Zuwendungen mit einem Wert über 100,- bis höchstens 2.000,- Euro liegt beim Verwaltungsausschuss, sofern die Zuständigkeit hierfür vom Rat auf den Verwaltungsausschuss übertragen wurde. Für die Stadt Bramsche wurde die Zuständigkeit entsprechend übertragen.

Für die Annahme von Spenden und Zuwendungen über 2.000,- Euro liegt die Entscheidungszuständigkeit beim Rat.

 

Zu beachten ist § 26 Abs. KomHKVO. Leistet eine Geberin oder ein Geber in einem Haushaltsjahr mehrere Zuwendungen, deren Gesamtwert die Wertgrenze von 100,- Euro bzw. 2.000,- Euro überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze an das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Zuwendung.

 

Die bereits eingenommenen Spenden werden bis zur Entscheidung über die Annahme nur vorübergehend angenommen und werden erst nach der Zustimmung des entsprechenden Gremiums zweckentsprechend verwendet. Ferner wird den Spendern auf Antrag hin eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt.


Beschlussvorschlag:

 

Die im Jahr 2017 bei der Stadt Bramsche eingegangenen Spenden und Zuwendungen über 2.000,- Euro werden angenommen und dem Zuwendungszweck entsprechend verwendet.

 

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Spenden:

 

Förderverein der Grundschule Hesepe (Gesamtspendensumme 3.016,40 Euro)

Ø     193,43 Euro Barspende für einen Hängesessel im Betreuungsraum der Schule

Ø     250,00 Euro Barspende für Projekt „Judentum befreien“

Ø       40,50 Euro Barspende für ein Schulkonzert der 4.Klassen

Ø     120,00 Euro Barspende für Kartoffelprojekt

Ø     160,00 Euro Barspende für den Ernährungsführerschein

Ø     112,40 Euro Barspende für Nikolausgeschenke der Klassen 3 und 4

Ø       99,30 Euro Barspende für Nikolausgeschenke der 2.Klassen

Ø       40,77 Euro Barspende für Nikolausgeschenke der 1.Klasse

Ø  2.000,00 Euro Barspende für die Schulküche

 

Förderverein der Grundschule Engter (Gesamtspendensumme 5.011,24 Euro)

Ø  1.724,31 Euro Barspende für einen Beamer Acer

Ø     313,60 Euro Barspende für die Anschaffung von Büchern für die Schulbücherei

Ø  2.973,33 Euro Barspende für „Puzzle-Freiformtische“ und passende Kunststoffhocker

 

Förderverein der Grundschule Ueffeln (Gesamtspendensumme 6.222,45 Euro)

Ø  5.160,64 Euro Barspende für ein Whiteboard

Ø     400,00 Euro Barspende Zuschuss für die Klassenkassen Jahrgang 1 – 4

Ø     159,98 Euro Barspende für Grundschulplaner

Ø     200,00 Euro Barspende für die Klassenkassen Jahrgang 1 – 4

Ø       69,99 Euro Barspende für ein „Offroad-Fußballset“

Ø       17,96 Euro Barspende für Softbälle

Ø     200,00 Euro Barspende für Nikolausgeschenke

Ø       13,88 Euro Barspende für Overball Fußbälle

 

Kress-Stiftung

Ø  5.000,00 Euro Barspende für das Tuchmacher Museum

 

verschiedene Einzelspender

Ø  10.336,90 Euro Barspenden im Rahmen von Sponsorenläufen für die 

                          Schulhofneugestaltung der Grundschule Im Sande