Betreff
Verlängerung der Veränderungssperre für den gesamten Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 124 "Windpark Balkum/Hesepe"
Bezugsvorlage WP 11-16/715, WP 16-21/235 u. WP 16-21/305
Vorlage
WP 16-21/0499
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 25.06.2015 (Vorlage Nr. WP 11-16/715) die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 124 „Windpark Balkum/Hesepe“ beschlossen. Im Planungsverfahren sollen u.a. die Anlagenstandorte sowie die Anlagenhöhe festgelegt werden.

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2017 (Vorlage Nr. WP 16-21/235) nach vorheriger Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt beschlossen, dass die Gesamthöhe der Windenergieanlagen auf max. 150 m über der natürlich gewachsenen Geländehöhe festgesetzt wird.

 

Der Betreiber des vorhandenen Windparks Balkum beantragt nunmehr, die Gesamthöhe der zusätzlichen Windenergieanlagen auf 200 m festzusetzen.

 

Zur Unterstützung der Planungsziele der Stadt war der Erlass einer Veränderungssperre (Vorlage Nr. WP 16-21/305) für den gesamten Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes sinnvoll. Gemäß der Satzung tritt diese spätestens mit Ablauf eines Jahres seit Inkrafttreten außer Kraft. Die v.g. Satzung ist mit Bekanntmachung am 15.03.2018 rechtskräftig geworden.

 

Bis zum heutigen Tag ist zwischen der Stadt Bramsche sowie dem Vorhabenträger kein Durchführungsvertrag zustande gekommen. Nach Auffassung des Vorhabenträgers ist bei einer Gesamthöhe der Windenergieanlage von 150 m kein wirtschaftlicher Betrieb möglich. Um den Zielkonflikt mit dem Anlagenbetreiber objektiv prüfen zu können, wird die Verwaltung diesen kurzfristig auffordern, eine prüffähige Wirtschaftlichkeitsrechnung vorzulegen.

 

Nach Vorlage der dann von der Verwaltung ebenfalls zu prüfenden Wirtschaftlichkeitsberechnung wird über das weitere Vorgehen bzgl. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 124 „Windpark Balkum/Hesepe“ im zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt informiert.

 

Aus vorgenannten Gründen wird vorgeschlagen, die Satzung gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 um ein weiteres Jahr zu verlängern.


Beschlussvorschlag:

 

Die Einjahresfrist der am 22.02.2018 beschlossenen Satzung der Stadt Bramsche über die Anordnung einer Veränderungssperre für den gesamten Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 124 „Windpark Balkum/Hesepe“ wird hiermit gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) um ein weiteres Jahr verlängert und die Veränderungssperre wird erneut als Satzung beschlossen.

 

Die in der Anlage beigefügte Satzung sowie die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereichs sind Bestandteil dieses Beschlusses.