Betreff
Wirtschaftsplan 2019 für den Abwasserbeseitigungsbetrieb der Stadt Bramsche
Vorlage
WP 16-21/0495
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan, der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, dem Investitions-plan und der Stellenübersicht. Hierbei ist zu bemerken, dass der Personalrat der Stadt Bramsche über die Stellenübersicht zwecks Zustimmung informiert worden ist.

 

Der Erfolgsplan schließt mit einem Unternehmensgewinn von 112 T€. Der Vermögensplan beinhaltet eine Darlehensaufnahme von 2,672 Mio. €. Ausschlaggebend hierfür sind in erster Linie die im Investitionsplan eingestellten Plansummen für die Erstellung einer Druckrohrleitung, die Erschließungsmaßnahme „Eicker Esch“ sowie die Umrüstung für ein Belebungsbecken. Eine Darlehensaufnahme in der vorgesehenen Höhe hängt jedoch davon ab, ob die geplanten Maßnahmen auch in der jeweiligen Höhe zum Tragen kommen. Die Höhe der gesamten geplanten Investitionssumme 2019 beläuft sich auf 3,775 Mio. €.

 

Die WIBERA, Wirtschaftsberatung Düsseldorf, hat unter Berücksichtigung der geplanten Kosten und Mengenanteile für das Wirtschaftsjahr 2019 eine Gebührenkalkulation durchgeführt. Neben den reinen Kostenansätzen des Jahres 2019 wurden auch Gebührenüber- und Gebührenunterdeckungen aus den Vorjahren in die ab 01.01.2019 gültigen Gebührensätze eingerechnet. Weiterhin musste eine Aktualisierung des kalkulatorischen Zinssatzes berücksichtigt werden. Dieser liegt in der Planungsperiode 2019 nunmehr bei 3,69 % (3,79 % für 2018).   

 

Der durch das NKAG (Niedersächsische Kommunalabgabengesetz) vorgeschriebene Zeitrahmen zum Ausgleich der Kostenüber- und Kostenunterdeckungen ist bei Erstellung des vorliegenden Wirtschaftsplans eingehalten worden.


Beschlussvorschlag:

 

Der Wirtschaftsplan 2019 für den Abwasserbeseitigungsbetrieb der Stadt Bramsche wird in beigefügter Fassung beschlossen.

 

Zum Ausgleich des Vermögensplans ist eine Darlehensaufnahme von 2,672 Mio. € vorgesehen. Diese wird jedoch nur erfolgen, wenn die im Investitionsplan aufgeführten Maßnahmen auch tatsächlich zur Ausführung kommen und liquide Mittel nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite für das Wirtschaftsjahr 2019 wird auf 500 T€ festgesetzt.