Betreff
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen 2017
Vorlage
WP 16-21/0483
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Im Haushaltsjahr 2017 sind im Ergebnishaushalt  110.000,00 € und im investiven  Finanzhaushalt insgesamt 363.365,55 € an über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen entstanden.

 

Die einzelnen Maßnahmen können der angehängten Übersicht entnommen werden.

 

Die über- und außerplanmäßigen Haushaltsmittel, die gem. § 117 Abs. 1 NKomVG noch der Unterrichtung des Rates bedürfen, sind in der Anlage zu dieser Vorlage fett gedruckt.

 

Den in der Anlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wurde gem. Ratsbeschluss über die Festsetzung von Höchstgrenzen nach § 89 Abs. 1 NGO vom 28.06.2001 zugestimmt.

 

Die Deckung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben erfolgte durch Einzeldeckung bei den Produktsachkonten mit Mehrerträgen und -einzahlungen bzw. Minderaufwendungen bzw. –auszahlungen.

 

Nachrichtlich:

Nach § 19 Abs. 1 u. 3 Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung sind die Haushaltsmittel eines Budgets gegenseitig deckungsfähig. Haushaltsrechtlich bilden die Haushaltsmittel eines Fachbereiches ein Budget (Teilhaushalt). Daher sind Haushaltsansatzüberschreitungen innerhalb eines Fachbereichsbudgets (Teilhaushalt) nicht genehmigungspflichtig.

 

Diese Übertragungen innerhalb eines Budgets mit entsprechender Deckung innerhalb eines Teilhaushaltes, haben im Rechnungsjahr 2017 im Ergebnishaushalt bei 25 Anträgen insgesamt 5.668.804,13 € (10,89 % der Aufwendungen des Ergebnishaushaltes) betragen, wovon  69.480,84 € auf das Budget 1  (Zentrale Verwaltung), 17.975,29 auf das Budget 2 (Ordnungswesen, Bürgerservice), 51.737,49 auf das Budget 3 (Soziales, Bildung und Sport), 43.154,51 auf das Budget 4 (Stadtentwicklung, Bau und Umwelt) und 5.486.456,00 auf das Budget 5 (Allgemeine Deckungsmittel – Erh. der Kreisumlage und Zuführung einer Rückstellung) entfallen.

 

Die Budgetübertragungen im investiven Finanzhaushalt mit entsprechender Deckung innerhalb eines Teilhaushaltes haben im Rechnungsjahr 2017 bei 15 Anträgen insgesamt 64.025,52 € (0,67 % der investiven Auszahlungen des Finanzhaushaltes) betragen, wovon 8.500,00 € auf das Budget 1, 2.500,00 auf das Budget 2 und 53.025,52 € auf das Budget 3 entfallen.