Sachverhalt / Begründung:
Im Haushaltsjahr
2017 sind im Ergebnishaushalt 110.000,00 € und im investiven Finanzhaushalt insgesamt 363.365,55 € an über- und außerplanmäßigen Aufwendungen
bzw. Auszahlungen entstanden.
Die einzelnen Maßnahmen können der angehängten
Übersicht entnommen werden.
Die über- und außerplanmäßigen
Haushaltsmittel, die gem. § 117 Abs. 1 NKomVG noch der Unterrichtung des Rates
bedürfen, sind in der Anlage zu dieser Vorlage fett gedruckt.
Den in der Anlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen
und Auszahlungen wurde gem. Ratsbeschluss über die Festsetzung von
Höchstgrenzen nach § 89 Abs. 1 NGO vom 28.06.2001 zugestimmt.
Die Deckung der über- und außerplanmäßigen
Ausgaben erfolgte durch Einzeldeckung bei den Produktsachkonten mit
Mehrerträgen und -einzahlungen bzw. Minderaufwendungen bzw. –auszahlungen.
Nachrichtlich:
Nach § 19 Abs. 1 u. 3 Gemeindehaushalts- und
Kassenverordnung sind die Haushaltsmittel eines Budgets gegenseitig
deckungsfähig. Haushaltsrechtlich bilden die Haushaltsmittel eines
Fachbereiches ein Budget (Teilhaushalt). Daher sind
Haushaltsansatzüberschreitungen innerhalb eines Fachbereichsbudgets
(Teilhaushalt) nicht genehmigungspflichtig.
Diese Übertragungen innerhalb eines Budgets
mit entsprechender Deckung innerhalb eines Teilhaushaltes, haben im
Rechnungsjahr 2017 im Ergebnishaushalt bei 25 Anträgen insgesamt 5.668.804,13 € (10,89
% der Aufwendungen des Ergebnishaushaltes) betragen, wovon 69.480,84 € auf das Budget 1 (Zentrale Verwaltung), 17.975,29 € auf das Budget 2 (Ordnungswesen, Bürgerservice), 51.737,49 € auf das Budget 3 (Soziales, Bildung und Sport), 43.154,51
€ auf das Budget 4 (Stadtentwicklung, Bau und Umwelt) und
5.486.456,00 auf das Budget 5 (Allgemeine Deckungsmittel – Erh. der Kreisumlage
und Zuführung einer Rückstellung) entfallen.
Die Budgetübertragungen im investiven
Finanzhaushalt mit entsprechender Deckung innerhalb eines Teilhaushaltes haben
im Rechnungsjahr 2017 bei 15 Anträgen
insgesamt 64.025,52 € (0,67 % der
investiven Auszahlungen des Finanzhaushaltes) betragen, wovon 8.500,00 € auf
das Budget 1, 2.500,00 € auf das
Budget 2 und 53.025,52 € auf das Budget 3 entfallen.