Betreff
Sanierungsgebiet "Südwestliche Altstadt" - Hier: Aufhebung der Sanierungssatzung
Vorlage
WP 16-21/0473
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Seit dem Jahr 2001 führt die Stadt Bramsche das Sanierungsverfahren Bramsche „Südwestliche Altstadt“ durch. Hierzu wurde am 28.06.2001 die Satzung der Stadt Bramsche über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Südwestliche Altstadt“ beschlossen.

 

Die Sanierungsmaßnahmen sind umgesetzt worden. Als öffentliche Hauptmaßnahme sind hier die Erneuerung und Umgestaltung des Münsterplatzes, der Hemker Straße, Münsterstraße und Mühlenstraße mit den abzweigenden Straßenzügen u.a.  Kirchhof- und Kuhstraße zu nennen. Die Betriebsverlagerung der Bäckerei Justus und des Baustoffhandels BAUKING Hollenberg, die Neuordnung der Grundstücke und u.a. die Ansiedlung der Senioren-Residenz Alloheim.

 

Des Weiteren wurden private Maßnahmen gefördert. Hier ist insbesondere die Beseitigung der städtebaulichen Missstände auf den Grundstücken Altdeutsche Bierstube, Mühlenstr. 5 – 12, Münsterstr. 6 und 8 mit der Ansiedlung des Arbeiter-Samariter-Bundes (Tag- u. Nachpflege) Münsterstr. 19. Zusätzlich wurden die Voraussetzungen für zahlreiche Neubauten geschaffen, durch Grundstücksneuordnungen und ggfs. auch Abbruchmaßnahmen (z. B. Hemker Str. 28 – 30 auf Fabrik Stiening), Otterkamp 2 a (Gaststätte Rehmann), Eschstr. 10 sowie die Neubebauung Dr. Langers Gärten und einige andere.

 

Weiterhin wurden ergänzend öffentliche Stellplatzanlagen geschaffen bzw. neustrukturiert und umgestaltet.

 

Da neben dem Abschluss des eigentlichen Sanierungsverfahrens auch der formale Förderzeitraum bereits am 31.12.2016 endetet, kann nunmehr die Satzung zum 31.12.2018 aufgehoben und die Sanierungsvermerke aus den Grundbüchern gelöscht werden.


Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung der Stadt Bramsche über die Aufhebung der Satzung vom 28.06.2001 über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Südwestliche Altstadt“ wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.